Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 6.05 Ausweichpflichtige Fahrzeuge
Abweichend von Artikel 6.04 und unbeschadet des Artikels 6.03 müssen beim Begegnen und Überholen ausweichen:
a. den Vorrangfahrzeugen und Schleppverbänden: alle anderen Fahrzeuge;
b. den Güterschiffen: alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge und Schleppverbände;
c. den Fahrzeugen der Berufsfischer, welche den Ball nach Artikel 3.10 Absatz 1 führen: alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände und Güterschiffe;
d. den Segelfahrzeugen: alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe und Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach Artikel 3.10 Absatz 1 führen;
e. den Ruderbooten: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe sowie Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach Artikel 3.10 Absatz 1 führen;
f. allen anderen Fahrzeugen: Segelsurfbretter und Drachensegelbretter.
Fassung gemäss Beschluss der Internationalen Schifffahrtskommission vom 15. Dez. 2021, genehmigt vom BR am 13. April 2022 und in Kraft seit 1. Mai 2022 (AS 2022 253).
Your change, as a redline
Art. 6.05 Ausweichpflichtige Fahrzeuge
Abweichend von Artikel 6.04 und unbeschadet des Artikels 6.03 müssen beim Begegnen und Überholen ausweichen:
a. den Vorrangfahrzeugen und Schleppverbänden: alle anderen Fahrzeuge;
b. den Güterschiffen: alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge und Schleppverbände;
c. den Fahrzeugen der Berufsfischer, welche den Ball nach Artikel 3.10 Absatz 1 führen: alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände und Güterschiffe;
d. den Segelfahrzeugen: alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe und Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach Artikel 3.10 Absatz 1 führen;
e. den Ruderbooten: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe sowie Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach Artikel 3.10 Absatz 1 führen;
f. allen anderen Fahrzeugen: Segelsurfbretter und Drachensegelbretter.
Fassung gemäss Beschluss der Internationalen Schifffahrtskommission vom 15. Dez. 2021, genehmigt vom BR am 13. April 2022 und in Kraft seit 1. Mai 2022 (AS 2022 253).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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