Propose a change

Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16

1 Die Wahlen finden auf Grund von Wahlvorschlägen statt. 2 Die Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten: a Für Proporzwahlen eine zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen geeignete Bezeichnung,1 b höchstens so viele Namen wählbarer Personen, als Sitze zu vergeben sind, wobei jeder Name für Stadtrat und Gemeinderat höchstens zweimal und bei Majorzwahlen nur einmal aufgeführt sein darf, c Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Wohnadresse und Heimatort der Kandidierenden sowie gegebenenfalls den Vermerk „bisher“, d die handschriftlichen Unterschriften von 30 Stimmberechtigten, die für jedes zu wählende Organ nur einen Vorschlag unterzeichnen, e die Bezeichnung einer Vertretung und deren Stellvertretung, die berechtigt sind, im Namen der Unterzeichnenden die zur Beseitigung der Beanstandungen erforderlichen Erklärungen rechtsverbindlich abzugeben. 3 Politische Gruppierungen, die in den letzten Wahlen einen Sitz im Stadtrat erreicht haben, müssen für die Stadtrats- und Gemeinderatswahlen keine Unterschriften gemäss Abs. 2 lit. d einreichen. Ihr Wahlvorschlag muss jedoch die Kontaktangaben der ermächtigten Personen (Abs. 2 lit. e) enthalten. 4 Bei Majorzwahlen sind die Unterschriften für den ersten Wahlgang sowie für neue Kandidaturen der Stichwahl in jedem Fall erforderlich, Im zweiten Wahlgang reicht die Zustimmung der am ersten Wahlgang beteiligten Kandidierenden. 5 Die vorgeschlagenen Personen müssen ihrer Nomination schriftlich zustimmen. 6 Die Kandidierenden dürfen höchstens auf einer Liste aufgeführt sein. Eine gleichzeitige Kandidatur für Stadtrat und Gemeinderat ist zulässig. 7 Wer fürs Stadtpräsidium kandidiert, muss gleichzeitig für den Gemeinderat kandidieren. Fehlt eine solche Kandidatur, wird der Wahlvorschlag ungültig erklärt. 1 Fassung vom 08.04.2010 Wahlvorschläge 7 141.1

Your change, as a redline

Art. 16

1 Die Wahlen finden auf Grund von Wahlvorschlägen statt. 2 Die Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten: a Für Proporzwahlen eine zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen geeignete Bezeichnung,1 b höchstens so viele Namen wählbarer Personen, als Sitze zu vergeben sind, wobei jeder Name für Stadtrat und Gemeinderat höchstens zweimal und bei Majorzwahlen nur einmal aufgeführt sein darf, c Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Wohnadresse und Heimatort der Kandidierenden sowie gegebenenfalls den Vermerk „bisher“, d die handschriftlichen Unterschriften von 30 Stimmberechtigten, die für jedes zu wählende Organ nur einen Vorschlag unterzeichnen, e die Bezeichnung einer Vertretung und deren Stellvertretung, die berechtigt sind, im Namen der Unterzeichnenden die zur Beseitigung der Beanstandungen erforderlichen Erklärungen rechtsverbindlich abzugeben. 3 Politische Gruppierungen, die in den letzten Wahlen einen Sitz im Stadtrat erreicht haben, müssen für die Stadtrats- und Gemeinderatswahlen keine Unterschriften gemäss Abs. 2 lit. d einreichen. Ihr Wahlvorschlag muss jedoch die Kontaktangaben der ermächtigten Personen (Abs. 2 lit. e) enthalten. 4 Bei Majorzwahlen sind die Unterschriften für den ersten Wahlgang sowie für neue Kandidaturen der Stichwahl in jedem Fall erforderlich, Im zweiten Wahlgang reicht die Zustimmung der am ersten Wahlgang beteiligten Kandidierenden. 5 Die vorgeschlagenen Personen müssen ihrer Nomination schriftlich zustimmen. 6 Die Kandidierenden dürfen höchstens auf einer Liste aufgeführt sein. Eine gleichzeitige Kandidatur für Stadtrat und Gemeinderat ist zulässig. 7 Wer fürs Stadtpräsidium kandidiert, muss gleichzeitig für den Gemeinderat kandidieren. Fehlt eine solche Kandidatur, wird der Wahlvorschlag ungültig erklärt. 1 Fassung vom 08.04.2010 Wahlvorschläge 7 141.1

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds