Propose a change

Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 36 VII. Schlussbestimmungen

1 Die Verordnung tritt auf den 1. April 2014 in Kraft. 2 Mit dem Inkrafttreten wird die Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun vom 16. Juni 2006 aufgehoben. Thun, 21. März 2014 Namens des Gemeinderates Der Stadtpräsident: Lanz Der Stadtschreiber: Huwyler 1 Fassung vom 08.06.2018 2 BSG 155.21 Beschwerde Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts 13 141.1 Anhang Vorbereitung der Gesamterneuerungswahlen Gemäss Art. 15 Abs. 4 der Verordnung sind bei der Vorbereitung der Gesamterneuerungswahlen, insbesondere deren Publikation, folgende Sachverhalte zu berücksichtigen: Wann Was Wer Vorjahr Bestimmen Termine Wahlen und Abstimmungen Gemeinderat Vorjahr Publikation Termine Wahlen und Abstimmungen Stadtkanzlei Frühjahr Schulung Kader Wahlkommission 31. Mai GRB über die Vorbereitung der Wahlen Stadtkanzlei 30. Juni Publikation über die insgesamt zu beachtenden Fristen und Termine (inkl. zweiter Wahlgang) Stadtkanzlei 30. Juni Schreiben an alle Parteipräsidien Stadtkanzlei Juli Mitteilung über Format und Gewicht der Prospekte für den gemeinsamen Versand Stadtkanzlei August Eingang Bestellungen für Wahlzettel, Papier, Adressen bei der Stadtkanzlei Parteipräsidien September Eingang Wahlvorschläge gemäss Publikation Parteipräsidien 4 Tage später Eingang Ablehnungserklärungen Vorgeschlagene 3 Tage später Eingang Bereinigungen Parteipräsidien Eingang Erklärungen zu Listenverbindungen Parteipräsidien September Zuteilung Ordnungsnummern Stadtschreiber September Publikation Listen im Amtsanzeiger Stadtkanzlei Oktober Aufgebot an Stimmberechtigte zur Auszählung StS/EA/StK November Versand Wahlmaterial an Stimmberechtigte Stadtkanzlei November Schulung Erfasserinnen und Erfasser Informatikdienste Abstimmungswochenende Auszählung gemäss speziellem Einsatzplan Wahlkommission Folgewoche Publikation des Ergebnisses im Amtsanzeiger Stadtkanzlei Schreiben an Kandidaten und Parteipräsidien für Vorschläge zweiter Wahlgang Stadtpräsidium Stadtkanzlei Publikation zweiter Wahlgang mit Vorschlagsfrist Stadtkanzlei Eingang Vorschläge für zweiten Wahlgang Parteipräsidien Entscheid über Durchführung zweiter Wahlgang Gemeinderat Druck und Versand Wahlmaterial Stadtkanzlei Abstimmungswochenende Auszählung zweiter Wahlgang Wahlkommission Folgewoche Publikation der Wahlergebnisse Stadtkanzlei/GR Folgejahr Auswertung der Wahlergebnisse mittels Broschüre Stadtschreiber

Your change, as a redline

Art. 36 VII. Schlussbestimmungen

1 Die Verordnung tritt auf den 1. April 2014 in Kraft. 2 Mit dem Inkrafttreten wird die Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun vom 16. Juni 2006 aufgehoben. Thun, 21. März 2014 Namens des Gemeinderates Der Stadtpräsident: Lanz Der Stadtschreiber: Huwyler 1 Fassung vom 08.06.2018 2 BSG 155.21 Beschwerde Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts 13 141.1 Anhang Vorbereitung der Gesamterneuerungswahlen Gemäss Art. 15 Abs. 4 der Verordnung sind bei der Vorbereitung der Gesamterneuerungswahlen, insbesondere deren Publikation, folgende Sachverhalte zu berücksichtigen: Wann Was Wer Vorjahr Bestimmen Termine Wahlen und Abstimmungen Gemeinderat Vorjahr Publikation Termine Wahlen und Abstimmungen Stadtkanzlei Frühjahr Schulung Kader Wahlkommission 31. Mai GRB über die Vorbereitung der Wahlen Stadtkanzlei 30. Juni Publikation über die insgesamt zu beachtenden Fristen und Termine (inkl. zweiter Wahlgang) Stadtkanzlei 30. Juni Schreiben an alle Parteipräsidien Stadtkanzlei Juli Mitteilung über Format und Gewicht der Prospekte für den gemeinsamen Versand Stadtkanzlei August Eingang Bestellungen für Wahlzettel, Papier, Adressen bei der Stadtkanzlei Parteipräsidien September Eingang Wahlvorschläge gemäss Publikation Parteipräsidien 4 Tage später Eingang Ablehnungserklärungen Vorgeschlagene 3 Tage später Eingang Bereinigungen Parteipräsidien Eingang Erklärungen zu Listenverbindungen Parteipräsidien September Zuteilung Ordnungsnummern Stadtschreiber September Publikation Listen im Amtsanzeiger Stadtkanzlei Oktober Aufgebot an Stimmberechtigte zur Auszählung StS/EA/StK November Versand Wahlmaterial an Stimmberechtigte Stadtkanzlei November Schulung Erfasserinnen und Erfasser Informatikdienste Abstimmungswochenende Auszählung gemäss speziellem Einsatzplan Wahlkommission Folgewoche Publikation des Ergebnisses im Amtsanzeiger Stadtkanzlei Schreiben an Kandidaten und Parteipräsidien für Vorschläge zweiter Wahlgang Stadtpräsidium Stadtkanzlei Publikation zweiter Wahlgang mit Vorschlagsfrist Stadtkanzlei Eingang Vorschläge für zweiten Wahlgang Parteipräsidien Entscheid über Durchführung zweiter Wahlgang Gemeinderat Druck und Versand Wahlmaterial Stadtkanzlei Abstimmungswochenende Auszählung zweiter Wahlgang Wahlkommission Folgewoche Publikation der Wahlergebnisse Stadtkanzlei/GR Folgejahr Auswertung der Wahlergebnisse mittels Broschüre Stadtschreiber

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
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