Bauordnung der Einwohnergemeinde Hemmental
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 31
1 Die Gebäudehöhe wird vom gewachsenen bzw. abgegrabenen Terrain bis zur Schnittlinie von Gebäudeaussenwand oberkant Dachhaut gemessen. 2 Sie ist an allen Ecken einzuhalten, auch bei Bauten am Hang. 3 Die Vorschriften über die Gebäudehöhen dürfen weder durch Abgrabungen noch durch Aufschüttungen umgangen werden. 4 Die Firsthöhe wird gleich wie die Gebäudehöhe, jedoch bis zum höchsten Punkt der festen Bedachung gemessen. 5 Die Gebäudehöhe bis oberkant Kniestock beträgt in der Wohnzone für Einfamilienhäuser und in der Wohnzone mit niederer Ausnützung höchstens 6.50 m und in der Wohnzone mit mittlerer Ausnützung höchstens 9.50 m. 6 Die Firsthöhe beträgt in der Wohnzone für Einfamilienhäuser und in der Wohnzone mit niederer Ausnützung max. 9.50 m und in der Wohnzone mit mittlerer Ausnützung höchstens 13.00 m. 2. in den einzelnen Wohnzonen Gebäudehöhe Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 23.Januar 2024) 13 7 Im Gebiet Rackholderwiesen und Langwiesen in der Zone WN kann der Gemeinderat die Höhe des Erdgeschossfussbodens auf das Niveau der Strassenführung bewilligen, wobei die maximale Gebäudehöhe 6.50 m und die Firsthöhe 9.50 m ab Erdgeschossfussboden betragen soll.
Art. 31
1 Die Gebäudehöhe wird vom gewachsenen bzw. abgegrabenen Terrain bis zur Schnittlinie von Gebäudeaussenwand oberkant Dachhaut gemessen. 2 Sie ist an allen Ecken einzuhalten, auch bei Bauten am Hang. 3 Die Vorschriften über die Gebäudehöhen dürfen weder durch Abgrabungen noch durch Aufschüttungen umgangen werden. 4 Die Firsthöhe wird gleich wie die Gebäudehöhe, jedoch bis zum höchsten Punkt der festen Bedachung gemessen. 5 Die Gebäudehöhe bis oberkant Kniestock beträgt in der Wohnzone für Einfamilienhäuser und in der Wohnzone mit niederer Ausnützung höchstens 6.50 m und in der Wohnzone mit mittlerer Ausnützung höchstens 9.50 m. 6 Die Firsthöhe beträgt in der Wohnzone für Einfamilienhäuser und in der Wohnzone mit niederer Ausnützung max. 9.50 m und in der Wohnzone mit mittlerer Ausnützung höchstens 13.00 m. 2. in den einzelnen Wohnzonen Gebäudehöhe Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 23.Januar 2024) 13 7 Im Gebiet Rackholderwiesen und Langwiesen in der Zone WN kann der Gemeinderat die Höhe des Erdgeschossfussbodens auf das Niveau der Strassenführung bewilligen, wobei die maximale Gebäudehöhe 6.50 m und die Firsthöhe 9.50 m ab Erdgeschossfussboden betragen soll.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.