Bauordnung der Einwohnergemeinde Hemmental
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 67
1 Der Bewilligung bedürfen sämtliche bauliche oder andere Vorkehren, auf welche die in Art. 1 erwähnten Vorschriften Bezug nehmen. Darunter fallen insbesondere: a) Neue Hoch- und Tiefbauten sowie Um- und Anbauten an bestehende Bauten b) Der Abbruch von Bauten c) Die Änderung der Zweckbestimmung einer Baute oder Anlage d) Terrainveränderungen wie Auffüllungen und Abgrabungen, wenn sie die grossen Linien des Terrains verändern oder die Höhe von 1 m übersteigen 4) e) Die Errichtung von Garten- und Stützmauern von mehr als 80 cm Höhe, von Jauchegruben, Einfriedungen und dergleichen f) Kehricht- und Schuttdeponien, Materialaufstapelungen wie Autoablagerungsplätze, Altmateriallager und dergleichen g) Aussenantennen, Sonnenkollektoren und ähnliche nach aussen in Erscheinung tretende Vorrichtungen h) Reklameeinrichtungen, Schaukästen und Selbstbedienungsautomaten, soweit sie nach aussen in Erscheinung trete i) Campingplätze k) Ausstellungsplätze im Freien l) Unterhaltsarbeiten an Fassaden, Fenstern und Dächern in der Dorfkernzone m) Parzellierungen n) Alle weiteren Vorkehrungen, die das Orts- oder Landschaftsbild in irgendeiner Weise verändern 2 Sämtliche Baugesuche sind beim Baureferat einzureichen. Bestehen Zweifel über die im Einzelfall einzureichenden Unterlagen, so entscheidet das Baureferat. Ausnahmebewilligungen Bewilligungspflicht Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 23.Januar 2024) 25
Art. 67
1 Der Bewilligung bedürfen sämtliche bauliche oder andere Vorkehren, auf welche die in Art. 1 erwähnten Vorschriften Bezug nehmen. Darunter fallen insbesondere: a) Neue Hoch- und Tiefbauten sowie Um- und Anbauten an bestehende Bauten b) Der Abbruch von Bauten c) Die Änderung der Zweckbestimmung einer Baute oder Anlage d) Terrainveränderungen wie Auffüllungen und Abgrabungen, wenn sie die grossen Linien des Terrains verändern oder die Höhe von 1 m übersteigen 4) e) Die Errichtung von Garten- und Stützmauern von mehr als 80 cm Höhe, von Jauchegruben, Einfriedungen und dergleichen f) Kehricht- und Schuttdeponien, Materialaufstapelungen wie Autoablagerungsplätze, Altmateriallager und dergleichen g) Aussenantennen, Sonnenkollektoren und ähnliche nach aussen in Erscheinung tretende Vorrichtungen h) Reklameeinrichtungen, Schaukästen und Selbstbedienungsautomaten, soweit sie nach aussen in Erscheinung trete i) Campingplätze k) Ausstellungsplätze im Freien l) Unterhaltsarbeiten an Fassaden, Fenstern und Dächern in der Dorfkernzone m) Parzellierungen n) Alle weiteren Vorkehrungen, die das Orts- oder Landschaftsbild in irgendeiner Weise verändern 2 Sämtliche Baugesuche sind beim Baureferat einzureichen. Bestehen Zweifel über die im Einzelfall einzureichenden Unterlagen, so entscheidet das Baureferat. Ausnahmebewilligungen Bewilligungspflicht Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 23.Januar 2024) 25
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.