Ausführungsverordnung zum Baugesetz der Stadt Chur (AV zum BauG)
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Change 1
Art. 2 II. Voraussetzungen des Baugesuches
Anforderungen im Allgemeinen 1 Ein Baugesuch ist dem Bauamt auf dem amtlichen Formular im Doppel einzureichen. Zur Einreichung von Baugesuchen sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie von diesen bevollmächtigte Vertreter oder mit deren Zustimmung handelnde Bauinteressenten befugt. 2 Dem Gesuch sind folgende Unterlagen, ebenfalls im Doppel, beizulegen: 1. Aktueller Ausschnitt des Grundbuchplanes im entsprechenden Massstab, Minimalformat A4, enthaltend: Grenzverlauf, Grundstücknummern, überbaute Fläche, Abstände der projektierten Bauten von den benachbarten Strassen, Grenzen und Gebäuden, Zufahrten, Abstellplätze, Baulinien sowie verbindliche Höhenbezugspunkte; 2. bei Erweiterungen und Umbauten sowie bei Aussenrenovationen: Fotodokumentation über das bestehende Gebäude; 3. Situationsplan mit Anschlüssen für Wasser, Kanalisation, elektrischen Strom, Gas, Telekommunikationseinrichtungen und Kabelfernsehen; 4. Grundrisse aller Geschosse im Massstab 1:100 mit vollständigen Angaben über Aussenmasse und Mauerstärken der Aussen- und Wohnungstrennwände, über Zweckbestimmung der Räume, über Lage der Feuerstellen und Kamine, über die Boden- und Fensterflächen; 5. Schnitte 1:100 mit vollständigen Angaben über Stockwerk- und Gebäudehöhe bezüglich des Nivellierfixpunktes, über den alten und neuen Geländeverlauf bis zur Grenze, über Strassenhöhen; 6. Fassadenpläne 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien mit Angabe der Meereshöhen; das bestehende Terrain ist gestrichelt und das neue Terrain mit durchgezogener Linie anzugeben; 7. Aufstellung über die Berechnung der Ausnützung und der Kubatur bestehender und neuer Gebäude; 612 $$$ 2 1.1.2008 8. Projektpläne der Umgebungsarbeiten mit Darstellung von Terrainveränderungen, Böschungskanten, Stützmauern, Randabschlüssen entlang öffentlichem Grund und Trottoirabsenkungen, Höhenkoten, Einfriedungen, Bepflanzungen, Spielflächen, Fahrrad- und Autoabstellplätzen mit Zufahrten, Entsorgungsstandort (Container bzw. Tiefsammelsystem); 9. kurze Beschreibung des Baus, soweit eine solche zur Erläuterung der Pläne erforderlich erscheint; Hinweise auf die Schutzwürdigkeit einzelner Bauten oder Bauteile sowie Angaben über Zweckbestimmung und die zur Verwendung kommenden Materialien, über die Farbgebung usw.; 10. Angabe der approximativen Baukosten (inklusive Umgebungsarbeiten); 11. Unterlagen für den baulichen Zivilschutz gemäss eidgenössischen und kantonalen Vorschriften; 12. Unterlagen für die der feuerpolizeilichen Bewilligungspflicht unterstellten Bauten und Anlagen gemäss den kantonalen Bestimmungen; 13. Energienachweis sowie Ergebnis desselben auf offiziellem Formular; 14. Abwassergesuch mit Situationsplan (aktueller Leitungskatasterplan), Gebäudegrundriss und Längenprofil; Pläne der erforderlichen Vorbehandlungs- und Hebeanlagen für Abwasser; für Erweiterungen, Umbauten und Sanierungen: Unterlagen über den Zustand der Grundstücksentwässerung.
Art. 2 II. Voraussetzungen des Baugesuches
Anforderungen im Allgemeinen 1 Ein Baugesuch ist dem Bauamt auf dem amtlichen Formular im Doppel einzureichen. Zur Einreichung von Baugesuchen sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie von diesen bevollmächtigte Vertreter oder mit deren Zustimmung handelnde Bauinteressenten befugt. 2 Dem Gesuch sind folgende Unterlagen, ebenfalls im Doppel, beizulegen: 1. Aktueller Ausschnitt des Grundbuchplanes im entsprechenden Massstab, Minimalformat A4, enthaltend: Grenzverlauf, Grundstücknummern, überbaute Fläche, Abstände der projektierten Bauten von den benachbarten Strassen, Grenzen und Gebäuden, Zufahrten, Abstellplätze, Baulinien sowie verbindliche Höhenbezugspunkte; 2. bei Erweiterungen und Umbauten sowie bei Aussenrenovationen: Fotodokumentation über das bestehende Gebäude; 3. Situationsplan mit Anschlüssen für Wasser, Kanalisation, elektrischen Strom, Gas, Telekommunikationseinrichtungen und Kabelfernsehen; 4. Grundrisse aller Geschosse im Massstab 1:100 mit vollständigen Angaben über Aussenmasse und Mauerstärken der Aussen- und Wohnungstrennwände, über Zweckbestimmung der Räume, über Lage der Feuerstellen und Kamine, über die Boden- und Fensterflächen; 5. Schnitte 1:100 mit vollständigen Angaben über Stockwerk- und Gebäudehöhe bezüglich des Nivellierfixpunktes, über den alten und neuen Geländeverlauf bis zur Grenze, über Strassenhöhen; 6. Fassadenpläne 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien mit Angabe der Meereshöhen; das bestehende Terrain ist gestrichelt und das neue Terrain mit durchgezogener Linie anzugeben; 7. Aufstellung über die Berechnung der Ausnützung und der Kubatur bestehender und neuer Gebäude; 612 $$$ 2 1.1.2008 8. Projektpläne der Umgebungsarbeiten mit Darstellung von Terrainveränderungen, Böschungskanten, Stützmauern, Randabschlüssen entlang öffentlichem Grund und Trottoirabsenkungen, Höhenkoten, Einfriedungen, Bepflanzungen, Spielflächen, Fahrrad- und Autoabstellplätzen mit Zufahrten, Entsorgungsstandort (Container bzw. Tiefsammelsystem); 9. kurze Beschreibung des Baus, soweit eine solche zur Erläuterung der Pläne erforderlich erscheint; Hinweise auf die Schutzwürdigkeit einzelner Bauten oder Bauteile sowie Angaben über Zweckbestimmung und die zur Verwendung kommenden Materialien, über die Farbgebung usw.; 10. Angabe der approximativen Baukosten (inklusive Umgebungsarbeiten); 11. Unterlagen für den baulichen Zivilschutz gemäss eidgenössischen und kantonalen Vorschriften; 12. Unterlagen für die der feuerpolizeilichen Bewilligungspflicht unterstellten Bauten und Anlagen gemäss den kantonalen Bestimmungen; 13. Energienachweis sowie Ergebnis desselben auf offiziellem Formular; 14. Abwassergesuch mit Situationsplan (aktueller Leitungskatasterplan), Gebäudegrundriss und Längenprofil; Pläne der erforderlichen Vorbehandlungs- und Hebeanlagen für Abwasser; für Erweiterungen, Umbauten und Sanierungen: Unterlagen über den Zustand der Grundstücksentwässerung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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