Propose a change

Organisationsverordnung für das Eidgenössische Finanzdepartement

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19 Ziele und Funktionen

1 Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) verfolgt die folgenden Ziele: a. Es sorgt nach Massgabe von Artikel 6 der Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes für die Unterbringung insbesondere:1. der Bundesverwaltung; 2. der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste; 3. der eidgenössischen Gerichte; 4. der Vertretungen der Schweiz im Ausland. b. Es deckt als ausschliesslicher Leistungserbringer in allen Phasen des Logistikprozesses die Bedürfnisse:1. der zentralen Bundesverwaltung; 2. der Behördenkommissionen; 3. administrativ der Bundesverwaltung zugewiesener Einheiten. 2 Zur Verfolgung seiner Ziele nimmt das BBL insbesondere die folgenden Funktionen wahr: a. Es sorgt für ein vollumfängliches Immobilienmanagement. b. Es gewährleistet im Bereich Logistik als zentrale Beschaffungsstelle im zivilen Bereich insbesondere die Grundversorgung mit Standardprodukten sowie Sortimentsartikeln. c. Es vertreibt als zentrale Stelle Bundespublikationen und Drucksachen zuhanden der Öffentlichkeit sowie der Bundesverwaltung. d. Es ist zuständig für die Aufbereitung und Ausgabe von Bundesdaten. SR 172.010.21

Your change, as a redline

Art. 19 Ziele und Funktionen

1 Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) verfolgt die folgenden Ziele: a. Es sorgt nach Massgabe von Artikel 6 der Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes für die Unterbringung insbesondere:1. der Bundesverwaltung; 2. der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste; 3. der eidgenössischen Gerichte; 4. der Vertretungen der Schweiz im Ausland. b. Es deckt als ausschliesslicher Leistungserbringer in allen Phasen des Logistikprozesses die Bedürfnisse:1. der zentralen Bundesverwaltung; 2. der Behördenkommissionen; 3. administrativ der Bundesverwaltung zugewiesener Einheiten. 2 Zur Verfolgung seiner Ziele nimmt das BBL insbesondere die folgenden Funktionen wahr: a. Es sorgt für ein vollumfängliches Immobilienmanagement. b. Es gewährleistet im Bereich Logistik als zentrale Beschaffungsstelle im zivilen Bereich insbesondere die Grundversorgung mit Standardprodukten sowie Sortimentsartikeln. c. Es vertreibt als zentrale Stelle Bundespublikationen und Drucksachen zuhanden der Öffentlichkeit sowie der Bundesverwaltung. d. Es ist zuständig für die Aufbereitung und Ausgabe von Bundesdaten. SR 172.010.21

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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