Verordnung über Bauprodukte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12 Vorschriften für die Bevollmächtigten
(Art. 10 Abs. 1 BauPG) 1 Eine Herstellerin kann mittels schriftlicher Vollmacht eine Bevollmächtigte bestellen. 2 Die Bevollmächtigte nimmt die Aufgaben wahr, die in der Vollmacht festgelegt sind. In der Vollmacht sind der Bevollmächtigten mindestens folgende Aufgaben zu übertragen: a. Sie hält die Leistungserklärung und die technische Dokumentation für die Marktüberwachungsorgane während der Frist nach Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe b und Absatz 5 bereit. b. Auf Verlangen der Marktüberwachungsorgane händigt sie diesen alle Informationen und Unterlagen aus, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass das Bauprodukt der Leistungserklärung entspricht und die übrigen Anforderungen des BauPG und dieser Verordnung erfüllt. c. Auf Verlangen der Marktüberwachungsorgane arbeitet sie mit diesen bei allen Massnahmen zur Abwendung der Risiken zusammen, die mit Bauprodukten verbunden sind, soweit die Massnahmen zum in der Vollmacht der Bevollmächtigten festgelegten Aufgabenbereich gehören. 3 Die Erstellung der technischen Dokumentation gehört nicht zu den Aufgaben einer Bevollmächtigten.
Art. 12 Vorschriften für die Bevollmächtigten
(Art. 10 Abs. 1 BauPG) 1 Eine Herstellerin kann mittels schriftlicher Vollmacht eine Bevollmächtigte bestellen. 2 Die Bevollmächtigte nimmt die Aufgaben wahr, die in der Vollmacht festgelegt sind. In der Vollmacht sind der Bevollmächtigten mindestens folgende Aufgaben zu übertragen: a. Sie hält die Leistungserklärung und die technische Dokumentation für die Marktüberwachungsorgane während der Frist nach Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe b und Absatz 5 bereit. b. Auf Verlangen der Marktüberwachungsorgane händigt sie diesen alle Informationen und Unterlagen aus, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass das Bauprodukt der Leistungserklärung entspricht und die übrigen Anforderungen des BauPG und dieser Verordnung erfüllt. c. Auf Verlangen der Marktüberwachungsorgane arbeitet sie mit diesen bei allen Massnahmen zur Abwendung der Risiken zusammen, die mit Bauprodukten verbunden sind, soweit die Massnahmen zum in der Vollmacht der Bevollmächtigten festgelegten Aufgabenbereich gehören. 3 Die Erstellung der technischen Dokumentation gehört nicht zu den Aufgaben einer Bevollmächtigten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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