Verordnung über Bauprodukte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14 Inhalte harmonisierter technischer Normen
(Art. 11 und 12 BauPG) Eine harmonisierte technische Norm muss, damit sie bezeichnet werden kann, Folgendes enthalten: a. die Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale und, sofern im Mandat vorgesehen, in Bezug auf einen Verwendungszweck der von der Norm erfassten Bauprodukte; b. soweit angemessen Verfahren zur Bewertung der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale, die weniger aufwendig sind als Produktprüfungen, ohne dass dadurch die Genauigkeit, die Zuverlässigkeit und die Stabilität der Ergebnisse beeinträchtigt wird; c. Regelungen zur anzuwendenden werkseigenen Produktionskontrolle unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen im Fertigungsprozess des betreffenden Bauprodukts; und d. die für die Anwendung des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit erforderlichen technischen Angaben.
Art. 14 Inhalte harmonisierter technischer Normen
(Art. 11 und 12 BauPG) Eine harmonisierte technische Norm muss, damit sie bezeichnet werden kann, Folgendes enthalten: a. die Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale und, sofern im Mandat vorgesehen, in Bezug auf einen Verwendungszweck der von der Norm erfassten Bauprodukte; b. soweit angemessen Verfahren zur Bewertung der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale, die weniger aufwendig sind als Produktprüfungen, ohne dass dadurch die Genauigkeit, die Zuverlässigkeit und die Stabilität der Ergebnisse beeinträchtigt wird; c. Regelungen zur anzuwendenden werkseigenen Produktionskontrolle unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen im Fertigungsprozess des betreffenden Bauprodukts; und d. die für die Anwendung des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit erforderlichen technischen Angaben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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