Verordnung über Bauprodukte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15 Bezeichnung harmonisierter technischer Normen
(Art. 12 Abs. 1 BauPG) 1 Das BBL bezeichnet Titel sowie Fundstelle oder Bezugsquelle der harmonisierten technischen Normen im Bundesblatt und aktualisiert dieses Verzeichnis regelmässig. 2 Das Verzeichnis enthält auch Angaben zu einem Zeitraum, in dem neben einer bestehenden technischen Spezifikation die bezeichnete harmonisierte Norm verwendet werden kann (Koexistenzperiode). Dabei gilt Folgendes: a. Ab dem Tag des Beginns der Koexistenzperiode ist es möglich, die nach Absatz 1 bezeichnete harmonisierte technische Norm zu verwenden, um eine Leistungserklärung für ein von der Norm erfasstes Bauprodukt zu erstellen. b. Nach Ablauf der Koexistenzperiode darf nur noch die gemäss Absatz 1 bezeichnete harmonisierte technische Norm als Grundlage für die Erstellung der Leistungserklärung für ein von der Norm erfasstes Bauprodukt verwendet werden. Die Artikel 5–7 bleiben anwendbar. 3 Mit dem Datum der Bezeichnung der harmonisierten technischen Norm nach Absatz 1 sind die nationalen Normungsgremien verpflichtet, die harmonisierte technische Norm als einzige anwendbare Norm für den betreffenden Regelungsbereich einzuführen. 4 Bestehen im Regelungsbereich einer nach Absatz 1 bezeichneten harmonisierten technischen Norm nationale Normen, so sind diese von den nationalen Normungsgremien mit dem Ende der Koexistenzperiode zurückzuziehen. 5 Mit der Bezeichnung werden ausserdem folgende Festlegungen anwendbar, die gegebenenfalls in einer harmonisierten technischen Norm enthalten sein können: a. Leistungsklassen in Bezug auf die wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts; b. Voraussetzungen, unter denen anzunehmen ist, dass ein Bauprodukt ohne Prüfungen oder ohne weitere Prüfungen einer bestimmten Leistungsstufe oder -klasse angehört.
Art. 15 Bezeichnung harmonisierter technischer Normen
(Art. 12 Abs. 1 BauPG) 1 Das BBL bezeichnet Titel sowie Fundstelle oder Bezugsquelle der harmonisierten technischen Normen im Bundesblatt und aktualisiert dieses Verzeichnis regelmässig. 2 Das Verzeichnis enthält auch Angaben zu einem Zeitraum, in dem neben einer bestehenden technischen Spezifikation die bezeichnete harmonisierte Norm verwendet werden kann (Koexistenzperiode). Dabei gilt Folgendes: a. Ab dem Tag des Beginns der Koexistenzperiode ist es möglich, die nach Absatz 1 bezeichnete harmonisierte technische Norm zu verwenden, um eine Leistungserklärung für ein von der Norm erfasstes Bauprodukt zu erstellen. b. Nach Ablauf der Koexistenzperiode darf nur noch die gemäss Absatz 1 bezeichnete harmonisierte technische Norm als Grundlage für die Erstellung der Leistungserklärung für ein von der Norm erfasstes Bauprodukt verwendet werden. Die Artikel 5–7 bleiben anwendbar. 3 Mit dem Datum der Bezeichnung der harmonisierten technischen Norm nach Absatz 1 sind die nationalen Normungsgremien verpflichtet, die harmonisierte technische Norm als einzige anwendbare Norm für den betreffenden Regelungsbereich einzuführen. 4 Bestehen im Regelungsbereich einer nach Absatz 1 bezeichneten harmonisierten technischen Norm nationale Normen, so sind diese von den nationalen Normungsgremien mit dem Ende der Koexistenzperiode zurückzuziehen. 5 Mit der Bezeichnung werden ausserdem folgende Festlegungen anwendbar, die gegebenenfalls in einer harmonisierten technischen Norm enthalten sein können: a. Leistungsklassen in Bezug auf die wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts; b. Voraussetzungen, unter denen anzunehmen ist, dass ein Bauprodukt ohne Prüfungen oder ohne weitere Prüfungen einer bestimmten Leistungsstufe oder -klasse angehört.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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