Propose a change

Verordnung über Bauprodukte

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2 Bezeichnung der für die Erstellung von Leistungserklärungen relevanten Rechtsakte

(Art. 3 Abs. 4 und 8 Abs. 3 BauPG) 1 Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) bezeichnet nach Anhörung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Eidgenössischen Kommission für Bauprodukte (Art. 30 BauPG) diejenigen Rechtsakte der Europäischen Union (EU), die: a. die wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts festlegen, für die die Herstellerin die Leistung des Produkts gemäss Artikel 8 Absatz 3 BauPG in jedem Fall zu erklären hat; b. Schwellenwerte nach Artikel 8 Absatz 3 BauPG für die Produktleistung festlegen, die in Bezug auf die wesentlichen Merkmale zu erfüllen sind. 2 Es führt auf seiner Webseite eine aktuelle Liste der Bundeserlasse mit Schwellenwerten, welche die Leistungen festlegen, die für ein Bauprodukt in Bezug auf die wesentlichen Merkmale einzuhalten sind. 3 Es bezeichnet nach Anhörung des SECO und der Eidgenössischen Kommission für Bauprodukte (Art. 30 BauPG) unter Bezugnahme auf die harmonisierten technischen Spezifikationen diejenigen Schwellenwerte, Leistungsstufen und Leistungsklassen, welche die Herstellerin mit Bezug auf die wesentlichen Merkmale im Hinblick auf die Sicherheit eines Bauprodukts einzuhalten hat. Es publiziert dazu ein Verzeichnis im Bundesblatt und aktualisiert dieses Verzeichnis regelmässig.

Your change, as a redline

Art. 2 Bezeichnung der für die Erstellung von Leistungserklärungen relevanten Rechtsakte

(Art. 3 Abs. 4 und 8 Abs. 3 BauPG) 1 Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) bezeichnet nach Anhörung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Eidgenössischen Kommission für Bauprodukte (Art. 30 BauPG) diejenigen Rechtsakte der Europäischen Union (EU), die: a. die wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts festlegen, für die die Herstellerin die Leistung des Produkts gemäss Artikel 8 Absatz 3 BauPG in jedem Fall zu erklären hat; b. Schwellenwerte nach Artikel 8 Absatz 3 BauPG für die Produktleistung festlegen, die in Bezug auf die wesentlichen Merkmale zu erfüllen sind. 2 Es führt auf seiner Webseite eine aktuelle Liste der Bundeserlasse mit Schwellenwerten, welche die Leistungen festlegen, die für ein Bauprodukt in Bezug auf die wesentlichen Merkmale einzuhalten sind. 3 Es bezeichnet nach Anhörung des SECO und der Eidgenössischen Kommission für Bauprodukte (Art. 30 BauPG) unter Bezugnahme auf die harmonisierten technischen Spezifikationen diejenigen Schwellenwerte, Leistungsstufen und Leistungsklassen, welche die Herstellerin mit Bezug auf die wesentlichen Merkmale im Hinblick auf die Sicherheit eines Bauprodukts einzuhalten hat. Es publiziert dazu ein Verzeichnis im Bundesblatt und aktualisiert dieses Verzeichnis regelmässig.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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