Verordnung über Bauprodukte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 23 Konformitätsvermutung
(Art. 15 Abs. 3 BauPG) 1 Bei einer bezeichneten Stelle, welche die Befugnis erhalten soll, Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit auszuführen, und die nachweist, dass sie die Kriterien der anwendbaren internationalen harmonisierten Akkreditierungsnormen nach Absatz 2 oder von Teilen davon erfüllt, wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen nach Artikel 21 insoweit erfüllt werden, als die anwendbaren harmonisierten Akkreditierungsnormen diese Anforderungen abdecken. 2 Als harmonisierte Akkreditierungsnormen nach Absatz 1 sind anzuwenden: a. für Produktzertifizierungsstellen (Anhang 2 Ziff. 2.1) und für Zertifizierungsstellen für die werkseigene Produktionskontrolle (Anhang 2 Ziff. 2.2): Anhang 2 Buchstabe h AkkBV; b. für Prüflabore (Anhang 2 Ziff. 2.3): Anhang 2 Buchstabe a AkkBV; c. für Validierungsstellen für die Bewertung (Anhang 2 Ziff. 2.4): Anhang 2 Buchstabe h in Verbindung mit Buchstabe j AkkBV. Berichtigung vom 9. Dez. 2014 (AS 2014 4439). SR 946.512 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Mai 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2025 328).
Art. 23 Konformitätsvermutung
(Art. 15 Abs. 3 BauPG) 1 Bei einer bezeichneten Stelle, welche die Befugnis erhalten soll, Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit auszuführen, und die nachweist, dass sie die Kriterien der anwendbaren internationalen harmonisierten Akkreditierungsnormen nach Absatz 2 oder von Teilen davon erfüllt, wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen nach Artikel 21 insoweit erfüllt werden, als die anwendbaren harmonisierten Akkreditierungsnormen diese Anforderungen abdecken. 2 Als harmonisierte Akkreditierungsnormen nach Absatz 1 sind anzuwenden: a. für Produktzertifizierungsstellen (Anhang 2 Ziff. 2.1) und für Zertifizierungsstellen für die werkseigene Produktionskontrolle (Anhang 2 Ziff. 2.2): Anhang 2 Buchstabe h AkkBV; b. für Prüflabore (Anhang 2 Ziff. 2.3): Anhang 2 Buchstabe a AkkBV; c. für Validierungsstellen für die Bewertung (Anhang 2 Ziff. 2.4): Anhang 2 Buchstabe h in Verbindung mit Buchstabe j AkkBV. Berichtigung vom 9. Dez. 2014 (AS 2014 4439). SR 946.512 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Mai 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2025 328).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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