Verordnung über Bauprodukte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 24 Änderung der Bezeichnung oder Notifizierung
(Art. 15 Abs. 3 Bst. b und 15 Abs. 1 BauPG) 1 Stellt das BBL fest oder wird es darüber unterrichtet, dass eine bezeichnete Stelle die in Artikel 21 festgelegten Anforderungen nicht mehr erfüllt oder dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, so ergreift es die geeigneten Massnahmen; das 3. Kapitel der AkkBV gilt sinngemäss. 2 Das BBL schränkt die Bezeichnung gegebenenfalls ein, suspendiert oder widerruft sie. Dabei berücksichtigt es das Ausmass, in dem die Stelle den Anforderungen nicht genügt oder den Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. 3 Im Fall eines Widerrufs, einer Einschränkung oder einer Suspendierung der Bezeichnung oder wenn die bezeichnete Stelle ihre Tätigkeit eingestellt hat, ergreift das BBL geeignete Massnahmen, um zu gewährleisten, dass die bei der Stelle anhängigen Geschäfte: a. von einer anderen bezeichneten Stelle weiter bearbeitet werden; oder b. für die zuständigen ausländischen Notifizierungsbehörden und Marktüberwachungsbehörden auf deren Verlangen bereitgehalten werden. SR 946.512
Art. 24 Änderung der Bezeichnung oder Notifizierung
(Art. 15 Abs. 3 Bst. b und 15 Abs. 1 BauPG) 1 Stellt das BBL fest oder wird es darüber unterrichtet, dass eine bezeichnete Stelle die in Artikel 21 festgelegten Anforderungen nicht mehr erfüllt oder dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, so ergreift es die geeigneten Massnahmen; das 3. Kapitel der AkkBV gilt sinngemäss. 2 Das BBL schränkt die Bezeichnung gegebenenfalls ein, suspendiert oder widerruft sie. Dabei berücksichtigt es das Ausmass, in dem die Stelle den Anforderungen nicht genügt oder den Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. 3 Im Fall eines Widerrufs, einer Einschränkung oder einer Suspendierung der Bezeichnung oder wenn die bezeichnete Stelle ihre Tätigkeit eingestellt hat, ergreift das BBL geeignete Massnahmen, um zu gewährleisten, dass die bei der Stelle anhängigen Geschäfte: a. von einer anderen bezeichneten Stelle weiter bearbeitet werden; oder b. für die zuständigen ausländischen Notifizierungsbehörden und Marktüberwachungsbehörden auf deren Verlangen bereitgehalten werden. SR 946.512
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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