Propose a change

Verordnung über Bauprodukte

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 26 Verpflichtungen der bezeichneten Stellen

(Art. 15 Abs. 3 Bst. c BauPG) 1 Bezeichnete Stellen übernehmen Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Systemen gemäss den Artikeln 4–7. 2 Die bezeichneten Stellen führen Bewertungen und Überprüfungen nach Absatz 1 in einer gegenüber der Herstellerin transparenten Weise und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit durch. Unnötige Belastungen der Wirtschaftsakteurinnen sind zu vermeiden. 3 Stellt eine bezeichnete Stelle im Verlauf der Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle fest, dass das hergestellte Bauprodukt die in der Leistungserklärung deklarierte Produktleistung nicht erfüllt, so stellt sie keine Bescheinigung aus und fordert die Herstellerin auf, angemessene Korrekturmassnahmen zu ergreifen. 4 Stellt eine bezeichnete Stelle im Verlauf der Überwachung, die der Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des hergestellten Produkts dient, fest, dass das Bauprodukt nicht mehr dieselbe Leistung aufweist wie der Produkttyp, so setzt sie die Bescheinigung falls nötig aus oder widerruft sie und fordert die Herstellerin auf, angemessene Korrekturmassnahmen zu ergreifen. 5 Werden keine Korrekturmassnahmen ergriffen oder zeigen sie nicht die nötige Wirkung, so versieht die bezeichnete Stelle gegebenenfalls alle Bescheinigungen mit Vorbehalten, setzt sie aus oder widerruft sie.

Your change, as a redline

Art. 26 Verpflichtungen der bezeichneten Stellen

(Art. 15 Abs. 3 Bst. c BauPG) 1 Bezeichnete Stellen übernehmen Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Systemen gemäss den Artikeln 4–7. 2 Die bezeichneten Stellen führen Bewertungen und Überprüfungen nach Absatz 1 in einer gegenüber der Herstellerin transparenten Weise und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit durch. Unnötige Belastungen der Wirtschaftsakteurinnen sind zu vermeiden. 3 Stellt eine bezeichnete Stelle im Verlauf der Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle fest, dass das hergestellte Bauprodukt die in der Leistungserklärung deklarierte Produktleistung nicht erfüllt, so stellt sie keine Bescheinigung aus und fordert die Herstellerin auf, angemessene Korrekturmassnahmen zu ergreifen. 4 Stellt eine bezeichnete Stelle im Verlauf der Überwachung, die der Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des hergestellten Produkts dient, fest, dass das Bauprodukt nicht mehr dieselbe Leistung aufweist wie der Produkttyp, so setzt sie die Bescheinigung falls nötig aus oder widerruft sie und fordert die Herstellerin auf, angemessene Korrekturmassnahmen zu ergreifen. 5 Werden keine Korrekturmassnahmen ergriffen oder zeigen sie nicht die nötige Wirkung, so versieht die bezeichnete Stelle gegebenenfalls alle Bescheinigungen mit Vorbehalten, setzt sie aus oder widerruft sie.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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