Verordnung über Bauprodukte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7 Vereinfachte Verfahren für nicht in Serie gefertigte Bauprodukte
(Art. 6 Abs. 3 Bst. c BauPG) 1 Die Herstellerin eines Bauprodukts kann den Teil des anwendbaren Systems nach Anhang 2 Ziffer 1, der die Leistungsbewertung betrifft, durch eine angemessene Dokumentation ersetzen, wenn das Bauprodukt: a. von einer gemäss Artikel 12 Absatz 1 BauPG bezeichneten harmonisierten technischen Norm erfasst wird; b. auf einen besonderen Auftrag hin, individuell gefertigt wird oder als Sonderanfertigung im Rahmen einer Nicht-Serienfertigung gefertigt wird; und c. in einem bestimmten einzelnen Bauwerk eingebaut wird. 2 Mit einer angemessenen Dokumentation, die eine Beschreibung der angewandten Methoden enthält, weist die Herstellerin nach, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 sowie die geltenden Anforderungen erfüllt sind. 3 Gehört das in Absatz 1 genannte Bauprodukt zu einer Familie von Bauprodukten, für die zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gemäss Anhang 2 Ziffer 1 System 1+ oder 1 anzuwenden wäre, so wird die angemessene Dokumentation von einer Produktzertifizierungsstelle nach Anhang 2 Ziffer 2.1 überprüft.
Art. 7 Vereinfachte Verfahren für nicht in Serie gefertigte Bauprodukte
(Art. 6 Abs. 3 Bst. c BauPG) 1 Die Herstellerin eines Bauprodukts kann den Teil des anwendbaren Systems nach Anhang 2 Ziffer 1, der die Leistungsbewertung betrifft, durch eine angemessene Dokumentation ersetzen, wenn das Bauprodukt: a. von einer gemäss Artikel 12 Absatz 1 BauPG bezeichneten harmonisierten technischen Norm erfasst wird; b. auf einen besonderen Auftrag hin, individuell gefertigt wird oder als Sonderanfertigung im Rahmen einer Nicht-Serienfertigung gefertigt wird; und c. in einem bestimmten einzelnen Bauwerk eingebaut wird. 2 Mit einer angemessenen Dokumentation, die eine Beschreibung der angewandten Methoden enthält, weist die Herstellerin nach, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 sowie die geltenden Anforderungen erfüllt sind. 3 Gehört das in Absatz 1 genannte Bauprodukt zu einer Familie von Bauprodukten, für die zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gemäss Anhang 2 Ziffer 1 System 1+ oder 1 anzuwenden wäre, so wird die angemessene Dokumentation von einer Produktzertifizierungsstelle nach Anhang 2 Ziffer 2.1 überprüft.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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