Art. 1
Art. 4 des Protokolls 31 des Abkommens wird wie folgt geändert: 1. Nach Abs. 2d (Haushaltslinie B3-1 0 0 3) wird folgender Absatz eingefügt: "2e) Die EFTA-Staaten beteiligen sich ab dem 1. Januar 2001 an dem folgenden Programm: - 32000 D 1934: Beschluss Nr. 1934/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 über das Europäische Jahr der Sprachen 2001 (ABl. L 232 vom 14.9.2000, S. 1)." 2. Abs. 3 erhält folgende Fassung: "Die EFTA-Staaten leisten nach Massgabe des Art. 82 Abs. 1 Bst. a einen Finanzbeitrag zu den in den Abs. 1, 2, 2a, 2b, 2c, 2d und 2e genannten Programmen und Aktionen."