Change 1 Article Choose an article § 1 Geltungsbereich § 1a Lebenspartnerschaft § 2 Arten der Versorgung § 3 Regelung durch Gesetz § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit § 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst § 11 Sonstige Zeiten § 12 Ausbildungszeiten § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten § 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung § 14 Höhe des Ruhegehalts § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe § 15a Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion § 16 Allgemeines § 17 Bezüge für den Sterbemonat § 18 Sterbegeld § 19 Witwengeld § 20 Höhe des Witwengeldes § 21 Witwenabfindung § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen § 23 Waisengeld § 24 Höhe des Waisengeldes § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe § 27 Beginn der Zahlungen § 28 Witwerversorgung § 29 Zahlung der Bezüge § 30 Allgemeines § 31 Dienstunfall § 31a Einsatzversorgung § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen § 33 Heilverfahren § 34 Pflegekosten § 35 Unfallausgleich § 36 Unfallruhegehalt § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte § 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie § 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung § 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche § 46a (weggefallen) § 47 Übergangsgeld § 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen § 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft § 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag § 50a Kindererziehungszuschlag § 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag § 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld § 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag § 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen § 50f Abzug für Pflegeleistungen § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen § 53a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten § 55a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung § 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung § 62 Anzeigepflicht § 62a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten § 63 Gleichstellungen § 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung § 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge § 66 Beamte auf Zeit § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W § 68 Ehrenbeamte § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger § 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte § 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes § 69f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten § 69g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes § 69h Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters § 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes § 69j Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes § 69k Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften § 69l Übergangsregelung zu § 55 § 69m Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes § 69n Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen § 69o Übergangsregelungen zu Unfallfürsorgeleistungen § 70 Allgemeine Anpassung § 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge § 72 Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023 (XXXX) §§ 73 bis 76 (weggefallen) § 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte § 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis § 86 Hinterbliebenenversorgung § 87 Unfallfürsorge § 88 Abfindung § 89 (weggefallen) § 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren § 105 Außerkrafttreten § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften § 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften § 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands § 107b Verteilung der Versorgungslasten § 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet § 107d Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen § 107e Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie § 108 Anwendungsbereich in den Ländern § 109 Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1142)
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§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
Ist der Anspruch nach § 43 in der Zeit vom 1. November 1991 bis zum 12. Dezember 2011 entstanden, beträgt die Unfallentschädigung
1.
im Fall des § 43 Absatz 1 | 150 000 Euro,
2.
im Fall des § 43 Absatz 2
Nummer 1 | 100 000 Euro,
3.
im Fall des § 43 Absatz 2
Nummer 2 | 40 000 Euro,
4.
im Fall des § 43 Absatz 2
Nummer 3 | 20 000 Euro.
Aus gleichem Anlass bereits gewährte Leistungen nach § 43 sind anzurechnen.
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§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
Ist der Anspruch nach § 43 in der Zeit vom 1. November 1991 bis zum 12. Dezember 2011 entstanden, beträgt die Unfallentschädigung
1.
im Fall des § 43 Absatz 1 | 150 000 Euro,
2.
im Fall des § 43 Absatz 2
Nummer 1 | 100 000 Euro,
3.
im Fall des § 43 Absatz 2
Nummer 2 | 40 000 Euro,
4.
im Fall des § 43 Absatz 2
Nummer 3 | 20 000 Euro.
Aus gleichem Anlass bereits gewährte Leistungen nach § 43 sind anzurechnen.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.