Change 1 Article Choose an article § 1 Geltungsbereich § 1a Lebenspartnerschaft § 2 Arten der Versorgung § 3 Regelung durch Gesetz § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit § 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst § 11 Sonstige Zeiten § 12 Ausbildungszeiten § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten § 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung § 14 Höhe des Ruhegehalts § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe § 15a Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion § 16 Allgemeines § 17 Bezüge für den Sterbemonat § 18 Sterbegeld § 19 Witwengeld § 20 Höhe des Witwengeldes § 21 Witwenabfindung § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen § 23 Waisengeld § 24 Höhe des Waisengeldes § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe § 27 Beginn der Zahlungen § 28 Witwerversorgung § 29 Zahlung der Bezüge § 30 Allgemeines § 31 Dienstunfall § 31a Einsatzversorgung § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen § 33 Heilverfahren § 34 Pflegekosten § 35 Unfallausgleich § 36 Unfallruhegehalt § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte § 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie § 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung § 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche § 46a (weggefallen) § 47 Übergangsgeld § 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen § 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft § 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag § 50a Kindererziehungszuschlag § 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag § 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld § 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag § 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen § 50f Abzug für Pflegeleistungen § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen § 53a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten § 55a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung § 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung § 62 Anzeigepflicht § 62a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten § 63 Gleichstellungen § 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung § 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge § 66 Beamte auf Zeit § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W § 68 Ehrenbeamte § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger § 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte § 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes § 69f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten § 69g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes § 69h Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters § 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes § 69j Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes § 69k Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften § 69l Übergangsregelung zu § 55 § 69m Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes § 69n Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen § 69o Übergangsregelungen zu Unfallfürsorgeleistungen § 70 Allgemeine Anpassung § 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge § 72 Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023 (XXXX) §§ 73 bis 76 (weggefallen) § 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte § 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis § 86 Hinterbliebenenversorgung § 87 Unfallfürsorge § 88 Abfindung § 89 (weggefallen) § 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren § 105 Außerkrafttreten § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften § 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften § 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands § 107b Verteilung der Versorgungslasten § 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet § 107d Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen § 107e Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie § 108 Anwendungsbereich in den Ländern § 109 Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1142)
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§ 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Für am 1. Januar 1977 vorhandene Beamte können zum Ausgleich von Härten Zeiten, die nach dem bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Recht ruhegehaltfähig waren, als ruhegehaltfähig galten oder als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden konnten und vor dem 1. Januar 1977 zurückgelegt worden sind, im Anwendungsbereich des bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Rechts als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden. Die Entscheidung trifft das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
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§ 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Für am 1. Januar 1977 vorhandene Beamte können zum Ausgleich von Härten Zeiten, die nach dem bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Recht ruhegehaltfähig waren, als ruhegehaltfähig galten oder als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden konnten und vor dem 1. Januar 1977 zurückgelegt worden sind, im Anwendungsbereich des bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Rechts als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden. Die Entscheidung trifft das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.