Gesetz über die Einwohnerkontrolle
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9 Weg betrifft, um deren Sicherheit zu gewährleisten. *
Auskunftspflicht 1 Jeder meldepflichtige Einwohner hat nötigenfalls alle ergänzenden Dokumente vorzuweisen, die sich für die Prüfung seines Falls, Zivilstands oder der Zusammensetzung der Familie oder des Haushalts als notwendig erweisen können, namentlich Zivilstandsausweis, Scheidungsurteil, Trennungskonvention und Mietvertrag. 2 Die Einwohnerkontrolle kann einen Einwohner persönlich befragen, sofern gewisse Informationen vom Gesetz vorgeschrieben werden. 3 Verpflichtet, der Einwohnerkontrolle auf Verlangen und kostenlos die Auskünfte zu den meldepflichtigen Personen zu geben, sind: a) die Arbeitgeber für ihre Angestellten; b) die Verwalter und Immobilienverwalter, für Mieter, die ihre Wohnungen und Gebäude bewohnen und dort ein- und ausziehen; c) die öffentlichen Gaststätten, die den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Beherbergung und die Bewirtung unterstehen; d) die Logisgeber, für Personen, die in ihrem Haushalt leben. 4 Die Post teilt den Dienststellen der Einwohnerkontrolle auf Verlangen unentgeltlich die Adressen der Personen mit, die ihren Verpflichtungen nach Artikel 7 des vorliegenden Gesetzes nicht nachkommen.
Art. 9 Weg betrifft, um deren Sicherheit zu gewährleisten. *
Auskunftspflicht 1 Jeder meldepflichtige Einwohner hat nötigenfalls alle ergänzenden Dokumente vorzuweisen, die sich für die Prüfung seines Falls, Zivilstands oder der Zusammensetzung der Familie oder des Haushalts als notwendig erweisen können, namentlich Zivilstandsausweis, Scheidungsurteil, Trennungskonvention und Mietvertrag. 2 Die Einwohnerkontrolle kann einen Einwohner persönlich befragen, sofern gewisse Informationen vom Gesetz vorgeschrieben werden. 3 Verpflichtet, der Einwohnerkontrolle auf Verlangen und kostenlos die Auskünfte zu den meldepflichtigen Personen zu geben, sind: a) die Arbeitgeber für ihre Angestellten; b) die Verwalter und Immobilienverwalter, für Mieter, die ihre Wohnungen und Gebäude bewohnen und dort ein- und ausziehen; c) die öffentlichen Gaststätten, die den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Beherbergung und die Bewirtung unterstehen; d) die Logisgeber, für Personen, die in ihrem Haushalt leben. 4 Die Post teilt den Dienststellen der Einwohnerkontrolle auf Verlangen unentgeltlich die Adressen der Personen mit, die ihren Verpflichtungen nach Artikel 7 des vorliegenden Gesetzes nicht nachkommen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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