Propose a change

Verordnung über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 37 Akteneinsicht

1 Vor der Eintragung der Marke dürfen in das Aktenheft Einsicht nehmen: a. der Hinterleger und sein Vertreter; b. Personen, die nachweisen, dass der Hinterleger ihnen die Verletzung seines Rechts an der hinterlegten Marke vorwirft oder dass er sie vor solcher Verletzung warnt; c. andere Personen, mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinterlegers oder seines Vertreters. 2 Die in Absatz 1 genannten Personen dürfen auch in die Akten zurückgezogener oder zurückgewiesener Eintragungsgesuche Einsicht nehmen. 3 Nach der Eintragung der Marke kann jede Person Einsicht in das Aktenheft nehmen. 4 Über die Einsicht in ausgesonderte Beweisurkunden (Art. 36 Abs. 3) entscheidet das IGE nach Anhörung des Hinterlegers oder des Inhabers der Marke. 5 Auf Antrag wird die Einsichtnahme durch Abgabe von Kopien gewährt. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Okt. 2006, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 4479).

Your change, as a redline

Art. 37 Akteneinsicht

1 Vor der Eintragung der Marke dürfen in das Aktenheft Einsicht nehmen: a. der Hinterleger und sein Vertreter; b. Personen, die nachweisen, dass der Hinterleger ihnen die Verletzung seines Rechts an der hinterlegten Marke vorwirft oder dass er sie vor solcher Verletzung warnt; c. andere Personen, mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinterlegers oder seines Vertreters. 2 Die in Absatz 1 genannten Personen dürfen auch in die Akten zurückgezogener oder zurückgewiesener Eintragungsgesuche Einsicht nehmen. 3 Nach der Eintragung der Marke kann jede Person Einsicht in das Aktenheft nehmen. 4 Über die Einsicht in ausgesonderte Beweisurkunden (Art. 36 Abs. 3) entscheidet das IGE nach Anhörung des Hinterlegers oder des Inhabers der Marke. 5 Auf Antrag wird die Einsichtnahme durch Abgabe von Kopien gewährt. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Okt. 2006, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 4479).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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