Verordnung über die Gebühren zur Abwasserbewirtschaftung (VGA)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 25 V. Zahlungspflichtige und Abwassergebühren
1 Jährlich zu Beginn des Kalenderjahres entrichten: a. die Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer für das Schmutzabwasser eine Grundgebühr je Wohneinheit ihrer Liegenschaft und für das Regenabwasser eine Grundgebühr nach der gewichteten Parzellenfläche ihrer Liegenschaft; b. die Unternehmen, denen eine Betriebseinheit angehört, für das Schmutzabwasser eine Grundgebühr entsprechend den Vollzeitäquivalenten gemäss Art. 5. 2 Die Grundgebühren für das Schmutzabwasser betragen: a. für eine Wohneinheit Fr. 45.– pro Jahr (exkl. MWST); b. für ein Vollzeitäquivalent einer Fr. 25.– pro Jahr Betriebseinheit (exkl. MWST); c. für vorübergehende, länger Fr. 5.– pro Tag als 14 Tage verwendete (exkl. MWST) ab Bezug Wasseranschlüsse des Wasserzählers. 3 Die jährliche Grundgebühr für das Regenabwasser beträgt Fr. 1.30 je Quadratmeter der gewichteten Parzellengrösse (exklusive MWST).
Art. 25 V. Zahlungspflichtige und Abwassergebühren
1 Jährlich zu Beginn des Kalenderjahres entrichten: a. die Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer für das Schmutzabwasser eine Grundgebühr je Wohneinheit ihrer Liegenschaft und für das Regenabwasser eine Grundgebühr nach der gewichteten Parzellenfläche ihrer Liegenschaft; b. die Unternehmen, denen eine Betriebseinheit angehört, für das Schmutzabwasser eine Grundgebühr entsprechend den Vollzeitäquivalenten gemäss Art. 5. 2 Die Grundgebühren für das Schmutzabwasser betragen: a. für eine Wohneinheit Fr. 45.– pro Jahr (exkl. MWST); b. für ein Vollzeitäquivalent einer Fr. 25.– pro Jahr Betriebseinheit (exkl. MWST); c. für vorübergehende, länger Fr. 5.– pro Tag als 14 Tage verwendete (exkl. MWST) ab Bezug Wasseranschlüsse des Wasserzählers. 3 Die jährliche Grundgebühr für das Regenabwasser beträgt Fr. 1.30 je Quadratmeter der gewichteten Parzellengrösse (exklusive MWST).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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