Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8
Aufgaben des Eichmeisters 1 Der Eichmeister sorgt für die korrekte Anwendung und Durchsetzung der Bundesgesetzgebung über das Messwesen. 2 Im einzelnen gehören dazu insbesondere folgende Aufgaben: a) Eichung aller der Eichpflicht unterstehenden Messgeräte, welche in Handel und Industrie eingesetzt oder bereitgehalten werden; b) Vollzug der sich aus der eidgenössischen Deklarationsverordnung5) ergebenden Aufgaben; c) Inkasso der Gebühren; d) Eichung der Abgasprüfgeräte; e) Führung der Register mit den eichpflichtigen Waagen; f) Vornahme der periodischen Nachschau sowie allgemeine Kontrolle der im Handel und Verkehr benutzten und bereitgehaltenen Messmittel; g) Aufsicht über die Waagmeister; h) Berichterstattung über das Eichwesen; i) Konfiszierung unzulässiger Messmittel. 3 Der Eichmeister darf nur zur Erfüllung der Aufgaben gemäss Litera a-d ausgebildete Eichassistenten oder Hilfskräfte einsetzen. 4 Dem Eichmeister ist es untersagt, mit Messmitteln zu handeln oder solche für Dritte zu reparieren oder zu warten. 4) Nunmehr Art. 3 Abs. 4 Personalgesetz; BR 170.400 5) SR 941.281 935.300
Art. 8
Aufgaben des Eichmeisters 1 Der Eichmeister sorgt für die korrekte Anwendung und Durchsetzung der Bundesgesetzgebung über das Messwesen. 2 Im einzelnen gehören dazu insbesondere folgende Aufgaben: a) Eichung aller der Eichpflicht unterstehenden Messgeräte, welche in Handel und Industrie eingesetzt oder bereitgehalten werden; b) Vollzug der sich aus der eidgenössischen Deklarationsverordnung5) ergebenden Aufgaben; c) Inkasso der Gebühren; d) Eichung der Abgasprüfgeräte; e) Führung der Register mit den eichpflichtigen Waagen; f) Vornahme der periodischen Nachschau sowie allgemeine Kontrolle der im Handel und Verkehr benutzten und bereitgehaltenen Messmittel; g) Aufsicht über die Waagmeister; h) Berichterstattung über das Eichwesen; i) Konfiszierung unzulässiger Messmittel. 3 Der Eichmeister darf nur zur Erfüllung der Aufgaben gemäss Litera a-d ausgebildete Eichassistenten oder Hilfskräfte einsetzen. 4 Dem Eichmeister ist es untersagt, mit Messmitteln zu handeln oder solche für Dritte zu reparieren oder zu warten. 4) Nunmehr Art. 3 Abs. 4 Personalgesetz; BR 170.400 5) SR 941.281 935.300
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it