Propose a change

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4 Leistungsvoraussetzungen

1 Leistungen der Wohlfahrtskasse können auf Gesuch hin erhalten: a. Personen, die beim BAZG unbefristet und mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent angestellt sind; b. ausnahmsweise auch Personen, die befristet oder mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 Prozent angestellt sind; c. Pensionierte sowie Witwen, Witwer und Waisen, sofern die Verhältnisse es rechtfertigen. 1bis Leistungen nach Artikel 3 können auf Gesuch hin zusätzlich zu den Personen nach Absatz 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Organisationen erhalten, welche öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllen und für Leistungen nach Artikel 3 Gegenrecht gewähren. 2 Finanzielle Leistungen werden nur an Personen ausgerichtet, die: a. andere gesetzliche oder vertragliche Leistungen nicht oder nicht in ausreichendem Umfang in Anspruch nehmen können; und b. kooperationsbereit sind und in eine vorausgehende Beratung einwilligen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 1. Dez. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7531). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 1. Dez. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7531).

Your change, as a redline

Art. 4 Leistungsvoraussetzungen

1 Leistungen der Wohlfahrtskasse können auf Gesuch hin erhalten: a. Personen, die beim BAZG unbefristet und mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent angestellt sind; b. ausnahmsweise auch Personen, die befristet oder mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 Prozent angestellt sind; c. Pensionierte sowie Witwen, Witwer und Waisen, sofern die Verhältnisse es rechtfertigen. 1bis Leistungen nach Artikel 3 können auf Gesuch hin zusätzlich zu den Personen nach Absatz 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Organisationen erhalten, welche öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllen und für Leistungen nach Artikel 3 Gegenrecht gewähren. 2 Finanzielle Leistungen werden nur an Personen ausgerichtet, die: a. andere gesetzliche oder vertragliche Leistungen nicht oder nicht in ausreichendem Umfang in Anspruch nehmen können; und b. kooperationsbereit sind und in eine vorausgehende Beratung einwilligen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 1. Dez. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7531). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 1. Dez. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7531).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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