Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12 Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden, Sportorganisationen und Sportwettanbietern
1 Unbeschadet des Artikels 14 erleichtert jede Vertragspartei auf nationaler und internationaler Ebene und im Einklang mit ihrem internen Recht den Informationsaustausch zwischen den betroffenen Behörden, Sportorganisationen, Wettbewerbsveranstaltern, Sportwettanbietern und nationalen Plattformen. Insbesondere verpflichtet sich jede Vertragspartei, Mechanismen für die Weitergabe einschlägiger Informationen einzurichten, wenn derartige Informationen hilfreich sein könnten für die Durchführung der in Artikel 5 genannten Risikobewertung, insbesondere die vorherige Bereitstellung von Informationen für die Wettbewerbsveranstalter über die Arten und Gegenstände der Wettangebote, sowie für die Einleitung oder Durchführung von Ermittlungen oder Verfahren bezüglich der Manipulation von Sportwettbewerben. 2 Auf Ersuchen unterrichtet der Empfänger derartiger Informationen im Einklang mit internem Recht und unverzüglich die Organisation oder Stelle, welche die Informationen weitergegeben hat, über die aufgrund dieser Mitteilung ergriffenen Folgemassnahmen. 3 Jede Vertragspartei prüft Möglichkeiten der Entwicklung oder der Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs im Zusammenhang mit dem in Artikel 11 vorgesehenen Kampf gegen illegale Sportwetten.
Art. 12 Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden, Sportorganisationen und Sportwettanbietern
1 Unbeschadet des Artikels 14 erleichtert jede Vertragspartei auf nationaler und internationaler Ebene und im Einklang mit ihrem internen Recht den Informationsaustausch zwischen den betroffenen Behörden, Sportorganisationen, Wettbewerbsveranstaltern, Sportwettanbietern und nationalen Plattformen. Insbesondere verpflichtet sich jede Vertragspartei, Mechanismen für die Weitergabe einschlägiger Informationen einzurichten, wenn derartige Informationen hilfreich sein könnten für die Durchführung der in Artikel 5 genannten Risikobewertung, insbesondere die vorherige Bereitstellung von Informationen für die Wettbewerbsveranstalter über die Arten und Gegenstände der Wettangebote, sowie für die Einleitung oder Durchführung von Ermittlungen oder Verfahren bezüglich der Manipulation von Sportwettbewerben. 2 Auf Ersuchen unterrichtet der Empfänger derartiger Informationen im Einklang mit internem Recht und unverzüglich die Organisation oder Stelle, welche die Informationen weitergegeben hat, über die aufgrund dieser Mitteilung ergriffenen Folgemassnahmen. 3 Jede Vertragspartei prüft Möglichkeiten der Entwicklung oder der Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs im Zusammenhang mit dem in Artikel 11 vorgesehenen Kampf gegen illegale Sportwetten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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