Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 31 Aufgaben des Ausschusses für Folgemassnahmen zum Übereinkommen
1 Der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen ist für die Folgemassnahmen zur Durchführung dieses Übereinkommens zuständig. 2 Der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen nimmt die in Artikel 3 Absatz 2 genannte Liste von Sportorganisationen an und ändert sie und stellt dabei sicher, dass sie in geeigneter Weise veröffentlicht wird. 3 Der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen kann insbesondere: a. Empfehlungen an die Vertragsparteien bezüglich der für die Zwecke dieses Übereinkommens zu ergreifenden Massnahmen richten, insbesondere in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit; b. gegebenenfalls nach Veröffentlichung erläuternder Unterlagen und nach vorheriger Konsultierung von Vertretern von Sportorganisationen und Sportwettanbietern Empfehlungen an die Vertragsparteien richten, insbesondere zu:– den Kriterien, die von Sportorganisationen und Sportwettanbietern zu erfüllen sind, um aus dem in Artikel 12 Absatz 1 genannten Informationsaustausch Nutzen zu ziehen, – anderen Möglichkeiten, um die operative Zusammenarbeit zwischen den in diesem Übereinkommen erwähnten zuständigen Behörden, Sportorganisationen und Sportwettanbietern zu stärken; c. betroffene internationale Organisationen und die Öffentlichkeit über die im Rahmen dieses Übereinkommens durchgeführten Tätigkeiten unterrichten; d. zu dem Antrag eines jeden Nichtmitgliedstaats des Europarats, vom Ministerkomitee nach Artikel 32 Absatz 2 zur Unterzeichnung des Übereinkommens eingeladen zu werden eine Stellungnahme zur Vorlage beim Ministerkomitee erarbeiten. 4 In Erfüllung seiner Aufgaben kann der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen von sich aus Expertentreffen abhalten. 5 Der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen hält mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Vertragsparteien Besuche bei den Vertragsparteien ab.
Art. 31 Aufgaben des Ausschusses für Folgemassnahmen zum Übereinkommen
1 Der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen ist für die Folgemassnahmen zur Durchführung dieses Übereinkommens zuständig. 2 Der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen nimmt die in Artikel 3 Absatz 2 genannte Liste von Sportorganisationen an und ändert sie und stellt dabei sicher, dass sie in geeigneter Weise veröffentlicht wird. 3 Der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen kann insbesondere: a. Empfehlungen an die Vertragsparteien bezüglich der für die Zwecke dieses Übereinkommens zu ergreifenden Massnahmen richten, insbesondere in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit; b. gegebenenfalls nach Veröffentlichung erläuternder Unterlagen und nach vorheriger Konsultierung von Vertretern von Sportorganisationen und Sportwettanbietern Empfehlungen an die Vertragsparteien richten, insbesondere zu:– den Kriterien, die von Sportorganisationen und Sportwettanbietern zu erfüllen sind, um aus dem in Artikel 12 Absatz 1 genannten Informationsaustausch Nutzen zu ziehen, – anderen Möglichkeiten, um die operative Zusammenarbeit zwischen den in diesem Übereinkommen erwähnten zuständigen Behörden, Sportorganisationen und Sportwettanbietern zu stärken; c. betroffene internationale Organisationen und die Öffentlichkeit über die im Rahmen dieses Übereinkommens durchgeführten Tätigkeiten unterrichten; d. zu dem Antrag eines jeden Nichtmitgliedstaats des Europarats, vom Ministerkomitee nach Artikel 32 Absatz 2 zur Unterzeichnung des Übereinkommens eingeladen zu werden eine Stellungnahme zur Vorlage beim Ministerkomitee erarbeiten. 4 In Erfüllung seiner Aufgaben kann der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen von sich aus Expertentreffen abhalten. 5 Der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen hält mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Vertragsparteien Besuche bei den Vertragsparteien ab.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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