Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 38 Änderungen
1 Änderungen von Artikeln dieses Übereinkommens können von jeder Vertragspartei, vom Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen oder vom Ministerkomitee des Europarats vorgeschlagen werden. 2 Jeder Änderungsvorschlag wird an den Generalsekretär des Europarats übermittelt, der ihn spätestens zwei Monate vor der Sitzung, bei der er erörtert werden soll, an die Vertragsparteien, die Mitgliedstaaten des Europarats, die Nichtmitgliedstaaten, die sich an der Ausarbeitung dieses Übereinkommens beteiligt oder beim Europarat Beobachterstatus haben, die Europäische Union, jeden zur Unterzeichnung des Übereinkommens eingeladenen Staat und den Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen weiterleitet. Der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen legt dem Ministerkomitee seine Stellungnahme zu dem Änderungsvorschlag vor. 3 Das Ministerkomitee prüft den Änderungsvorschlag und jede vom Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen unterbreitete Stellungnahme und kann die Änderung mit der in Artikel 20 Buchstabe d der Satzung des Europarats vorgesehenen Mehrheit beschliessen. 4 Der Wortlaut jeder vom Ministerkomitee nach Absatz 3 beschlossenen Änderung wird den Vertragsparteien zur Annahme übermittelt. 5 Jede nach Absatz 3 beschlossene Änderung tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einem Zeitabschnitt von einem Monat nach dem Tag folgt, an dem alle Vertragsparteien dem Generalsekretär mitgeteilt haben, dass sie sie in Anschluss an ihre jeweiligen internen Verfahren angenommen haben. 6 Hat das Ministerkomitee eine Änderung beschlossen, ist diese aber noch nicht nach Absatz 5 in Kraft getreten, so darf ein Staat oder die Europäische Union seine beziehungsweise ihre Zustimmung, durch das Übereinkommen gebunden zu sein, nur ausdrücken, wenn er beziehungsweise sie zugleich die Änderung annimmt. SR 0.192.030
Art. 38 Änderungen
1 Änderungen von Artikeln dieses Übereinkommens können von jeder Vertragspartei, vom Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen oder vom Ministerkomitee des Europarats vorgeschlagen werden. 2 Jeder Änderungsvorschlag wird an den Generalsekretär des Europarats übermittelt, der ihn spätestens zwei Monate vor der Sitzung, bei der er erörtert werden soll, an die Vertragsparteien, die Mitgliedstaaten des Europarats, die Nichtmitgliedstaaten, die sich an der Ausarbeitung dieses Übereinkommens beteiligt oder beim Europarat Beobachterstatus haben, die Europäische Union, jeden zur Unterzeichnung des Übereinkommens eingeladenen Staat und den Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen weiterleitet. Der Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen legt dem Ministerkomitee seine Stellungnahme zu dem Änderungsvorschlag vor. 3 Das Ministerkomitee prüft den Änderungsvorschlag und jede vom Ausschuss für Folgemassnahmen zum Übereinkommen unterbreitete Stellungnahme und kann die Änderung mit der in Artikel 20 Buchstabe d der Satzung des Europarats vorgesehenen Mehrheit beschliessen. 4 Der Wortlaut jeder vom Ministerkomitee nach Absatz 3 beschlossenen Änderung wird den Vertragsparteien zur Annahme übermittelt. 5 Jede nach Absatz 3 beschlossene Änderung tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einem Zeitabschnitt von einem Monat nach dem Tag folgt, an dem alle Vertragsparteien dem Generalsekretär mitgeteilt haben, dass sie sie in Anschluss an ihre jeweiligen internen Verfahren angenommen haben. 6 Hat das Ministerkomitee eine Änderung beschlossen, ist diese aber noch nicht nach Absatz 5 in Kraft getreten, so darf ein Staat oder die Europäische Union seine beziehungsweise ihre Zustimmung, durch das Übereinkommen gebunden zu sein, nur ausdrücken, wenn er beziehungsweise sie zugleich die Änderung annimmt. SR 0.192.030
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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