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Gebührenreglement für die Nutzung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen

Balzers · 161_Geb%C3%BChrenreglementF%C3%BCrDieNutzungVonGymnastik-UndMehrzweckr%C3%A4umen.pdf · communal act

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Contents: 9 provisions
  1. Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen ..........0..uur 3
  2. Art. 2
  3. Art. 3 Il. Gebührenfestlegung.............4.400000000044rr EEE EB
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8 N. Schlussbestimmungen
  9. Art. 9

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9 provisions

Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen ..........0..uur 3

ZWECK erseeeee rer eE EEE 3

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Art. 2

Sprachliche Gleichstellung..................4.40000444440040 EB

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Art. 3 Il. Gebührenfestlegung.............4.400000000044rr EEE EB

Gesuchsteller .....slusseerer re e LEE EEE EEE EEE LEREEERKERBEEKEREREEENREREEEDEEUREELDEEREERLREEKEEARLEBBKRKELLAEEEEEUGGS Art: 4; Infrastruktur... an lei rede reellen niert Rat EEE L ehe Web Meng bele er eäne en htenrke line p Hk EHE KEMGEbLENEG FC 1079111 (= 10 Art. 6. Weitere AufwendungeN.............0.00000400r A Art. 7. StornierungsgebührenN.............000.rrr EEE 4 Ill. SchlussbestimmungeN .........ee er 4 Art. 8. RekursreCht....uu.n er 4 Art. 9. Inkrafttreten ....... EEE 4 Anhang 1. Räume zur Anwendung des Gebührenreglements Präambel Die Gemeinde Balzers stellt verschiedensten Nutzergruppen Räume zur Durchführung von Veranstaltungen und Kursen zur Verfügung und möchte dafür einheitliche und attraktive Gebühren anbieten. [N Allgemeine Bestimmungen Art. 1. Zweck 1 Dieses Reglement setzt die Gebühren für die Nutzung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen fest (Anhang 1). Art. 2. Sprachliche Gleichstellung 7 Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf Angehörige jeden Geschlechts. N. Gebührenfestlegung Art. 3. Gesuchsteller ' Vereine mit Sitz in Balzers bezahlen keine Gebühren. 2 Alle übrigen Gesuchsteller haben für eine kommerzielle Nutzung Gebühren an die Gemeinde Balzers zu entrichten.

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Art. 4

Infrastruktur 1 In den Nutzungsgebühren beinhaltet sind Heizung, Strom, gegebenenfalls Lüftung und Wasser sowie Standardreinigung. 2 Fest installierte Technik (z.B. Bühnentechnik, Tonanlage usw.) sind in der Raummiete inkludiert. E Die je nach Raum vorhandene Ausstattung (z.B. Flipchart) wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Art. 5

Gebühren 1 Für Gymnastik- und Mehrzweckräume sind je nach kommerzieller Nutzung folgende Mietkosten festgelegt: Nutzung als Gymnastikraum 25 CHF pro 90 Minuten Nutzung als Sitzungs- oder Veranstaltungsraum 75 CHF bis 5 Stunden Nutzung als Sitzungs- oder Veranstaltungsraum 150 CHF ab 5 Stunden 2 Bei der Nutzung als Gymnastikraum wird jeder begonnene 90-Minuten-Block mit 25 CHF verrechnet. 9 Für Proben-, Auf- und Abbautage werden 50 % der oben aufgeführten Gebühren berechnet.

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Art. 6

Weitere Aufwendungen 1 Der Kostenansatz des Gemeindepersonals beträgt CHF 60.00 pro Arbeitsstunde. Dieser wird je nach Aufwand z.B. für Bestuhlung verrechnet. 2 Reparaturen von z.B. Sachbeschädigungen werden von der Gemeinde Balzers in Auftrag gegeben. Entsteht dadurch Aufwand durch gemeindefremdes Personal (Reinigungsfirma, Maler usw.) wird dieser weiterverrechnet. Dies gilt für alle Nutzergruppen, einschliesslich Vereine.

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Art. 7

Stornierungsgebühren 1 Für Stornierungen bis sieben Tage vor Veranstaltungstermin werden keine Gebühren in Rechnung gestellt. 2 Wenn die Stornierung der Reservierung weniger als sieben Tage vor dem Datum der Veranstaltung erfolgt, wird die Benutzungsgebühr in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Arbeiten in Vorbereitung der Veranstaltung werden ebenfalls verrechnet.

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Art. 8 N. Schlussbestimmungen

Rekursrecht 1 Gegen Entscheidungen oder Verfügungen der Gemeinde, welche gestützt auf das gegenständliche Reglement Erlassen werden, kann innert vierzehn Tagen ab Zustellung das Rechtsmittel der Beschwerde an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten erhoben werden. 2 Entscheide und Verfügungen des Vorstehers können mit Einspruch beim Gemeinderat angefochten werden, solche des Gemeinderates mit Beschwerde bei der Fürstlichen Regierung.

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Art. 9

Inkrafttreten 1 Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 genehmigt und tritt per 01.01.2024 in Kraft. Karl Malin Matthias Eberle Gemeindevorsteher Vizevorsteher SD S SD de A (<r] % An Q 95 EMS Balzers, Dezember 2623 Anhang 1 - Räume zur Anwendung des Gebührenreglements 1. Anwendung des Gebührenreglements Für folgende Räume wird das vorliegende Gebührenreglement angewendet: El Gemeindeschule Balzers Aula

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