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Vereinbarung vom 18. Oktober 2023 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat zur Regelung der Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an den Einnahmen des Tabakpräventionsfonds

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2 Anteilsberechnung

1) Als Anteil an den Einnahmen des Tabakpräventionsfonds wird dem Fürstentum Liechtenstein pro Kopf seiner Wohnbevölkerung der gleiche Betrag vergütet, wie er sich für die Schweiz ergibt, wenn die Einnahmen des Tabakpräventionsfonds durch die Gesamtzahl der Wohnbevölkerung der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein geteilt werden. 2) Die Stabsstelle Finanzen der liechtensteinischen Landesverwaltung teilt bis zum 15. November jeden Jahres dem Tabakpräventionsfonds schriftlich die Zahl der mittleren Wohnbevölkerung des Fürstentums Liechtenstein des Vorjahres mit. Für das erste Anwendungsjahr erfolgt diese Mitteilung spätestens 14 Tage nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung. 3) Der Tabakpräventionsfonds berechnet anhand der erhaltenen Zahl der mittleren Wohnbevölkerung des Fürstentums Liechtenstein und der Zahl der mittleren Wohnbevölkerung der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik den Quotienten. 4) Der Tabakpräventionsfonds teilt der liechtensteinischen Stabsstelle Finanzen bis spätestens 1. Dezember jeden Jahres schriftlich den neu ermittelten Quotienten mit. Für das erste Anwendungsjahr erfolgt diese Mitteilung spätestens 14 Tage nach der in Abs. 2 vorgesehenen Mitteilung. 5) Die liechtensteinische Stabsstelle Finanzen bestätigt dem Tabakpräventionsfonds den übermittelten Quotienten jährlich bis spätestens 15. Dezember schriftlich. Für das erste Anwendungsjahr erfolgt diese Bestätigung 14 Tage nach der in Abs. 4 vorgesehenen Mitteilung. 6) Der gegenseitig bestätigte Quotient wird bei der Berechnung des Anteils des Fürstentums Liechtenstein an den Einnahmen des Tabakpräventionsfonds vom Vorjahr jedes Jahr im Februar angewendet.

Your change, as a redline

Art. 2 Anteilsberechnung

1) Als Anteil an den Einnahmen des Tabakpräventionsfonds wird dem Fürstentum Liechtenstein pro Kopf seiner Wohnbevölkerung der gleiche Betrag vergütet, wie er sich für die Schweiz ergibt, wenn die Einnahmen des Tabakpräventionsfonds durch die Gesamtzahl der Wohnbevölkerung der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein geteilt werden. 2) Die Stabsstelle Finanzen der liechtensteinischen Landesverwaltung teilt bis zum 15. November jeden Jahres dem Tabakpräventionsfonds schriftlich die Zahl der mittleren Wohnbevölkerung des Fürstentums Liechtenstein des Vorjahres mit. Für das erste Anwendungsjahr erfolgt diese Mitteilung spätestens 14 Tage nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung. 3) Der Tabakpräventionsfonds berechnet anhand der erhaltenen Zahl der mittleren Wohnbevölkerung des Fürstentums Liechtenstein und der Zahl der mittleren Wohnbevölkerung der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik den Quotienten. 4) Der Tabakpräventionsfonds teilt der liechtensteinischen Stabsstelle Finanzen bis spätestens 1. Dezember jeden Jahres schriftlich den neu ermittelten Quotienten mit. Für das erste Anwendungsjahr erfolgt diese Mitteilung spätestens 14 Tage nach der in Abs. 2 vorgesehenen Mitteilung. 5) Die liechtensteinische Stabsstelle Finanzen bestätigt dem Tabakpräventionsfonds den übermittelten Quotienten jährlich bis spätestens 15. Dezember schriftlich. Für das erste Anwendungsjahr erfolgt diese Bestätigung 14 Tage nach der in Abs. 4 vorgesehenen Mitteilung. 6) Der gegenseitig bestätigte Quotient wird bei der Berechnung des Anteils des Fürstentums Liechtenstein an den Einnahmen des Tabakpräventionsfonds vom Vorjahr jedes Jahr im Februar angewendet.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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