Propose a change

Notariatsgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 36

Urkundspflicht - Prüfung der persönlichen Zuständigkeit 1 Dem Notar ist es verboten eine Urkunde zu errichten: a) bei der er selbst Beteiligter, Vertreter oder Vollmachtgeber ist, als Bevollmächtigter diese Vollmacht an Dritte substituiert, oder wenn die Urkunde eine Bestimmung zu seinen Gunsten enthält. Vorbehalten bleibt der Auftrag zur Vornahme der mit der Beurkundung zusammenhängenden Folgehandlungen oder seine Bezeichnung als Testamentsvollstrecker; b) in welcher Verwandte oder Verschwägerte des Notars in gerader Linie in allen Graden und in der Seitenlinie bis zum dritten Grad einschliesslich beteiligt sind. Der Vormund, Beirat und Bevollmächtigte gilt nicht als beteiligte Person; c) betreffend eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, der er als Gesellschafter angehört oder wenn einer der Gesellschafter ein Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad einschliesslich ist; d) betreffend eine juristische Person, deren Verwaltung oder Vertretung nach aussen ihm allein oder zusammen mit anderen Personen zukommt; e) wenn ihn die Urkunde als Exekutivorgan eines öffentlichen Gemeinwesens betrifft. 2 Der Notar kann keine Gesellschaftsbeschlüsse beurkunden, wenn er selber abstimmen will oder wenn er für Dritte als gesetzlicher Vertreter oder gestützt auf eine Vollmacht handelt; im Übrigen bleibt der Ausstandsgrund von Absatz 1 Buchstabe d vorbehalten. 3 Bei öffentlichen Versteigerungen gelten die Ausstandsgründe nur in Bezug auf den Verkäufer. Ein Notar kann im Übrigen in einer öffentlichen Versteigerung, die er beurkundet, nicht selber Ersteigerer oder dessen Vertreter sein. 4 Die Bestimmungen über den Ausstand sind auf die Unterschriftsbeglaubigung nicht anwendbar; er kann jedoch seine eigene Unterschrift nicht beglaubigen. 5 Bei gesetzlich vorgesehenem Ausstand ist die Teilung der Gebühren zulässig.

Your change, as a redline

Art. 36

Urkundspflicht - Prüfung der persönlichen Zuständigkeit 1 Dem Notar ist es verboten eine Urkunde zu errichten: a) bei der er selbst Beteiligter, Vertreter oder Vollmachtgeber ist, als Bevollmächtigter diese Vollmacht an Dritte substituiert, oder wenn die Urkunde eine Bestimmung zu seinen Gunsten enthält. Vorbehalten bleibt der Auftrag zur Vornahme der mit der Beurkundung zusammenhängenden Folgehandlungen oder seine Bezeichnung als Testamentsvollstrecker; b) in welcher Verwandte oder Verschwägerte des Notars in gerader Linie in allen Graden und in der Seitenlinie bis zum dritten Grad einschliesslich beteiligt sind. Der Vormund, Beirat und Bevollmächtigte gilt nicht als beteiligte Person; c) betreffend eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, der er als Gesellschafter angehört oder wenn einer der Gesellschafter ein Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad einschliesslich ist; d) betreffend eine juristische Person, deren Verwaltung oder Vertretung nach aussen ihm allein oder zusammen mit anderen Personen zukommt; e) wenn ihn die Urkunde als Exekutivorgan eines öffentlichen Gemeinwesens betrifft. 2 Der Notar kann keine Gesellschaftsbeschlüsse beurkunden, wenn er selber abstimmen will oder wenn er für Dritte als gesetzlicher Vertreter oder gestützt auf eine Vollmacht handelt; im Übrigen bleibt der Ausstandsgrund von Absatz 1 Buchstabe d vorbehalten. 3 Bei öffentlichen Versteigerungen gelten die Ausstandsgründe nur in Bezug auf den Verkäufer. Ein Notar kann im Übrigen in einer öffentlichen Versteigerung, die er beurkundet, nicht selber Ersteigerer oder dessen Vertreter sein. 4 Die Bestimmungen über den Ausstand sind auf die Unterschriftsbeglaubigung nicht anwendbar; er kann jedoch seine eigene Unterschrift nicht beglaubigen. 5 Bei gesetzlich vorgesehenem Ausstand ist die Teilung der Gebühren zulässig.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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