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Befristetes Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Mobilität von Dienstleistungserbringern

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19 Inkrafttreten, vorläufige Anwendung und Dauer

1. Die Vertragsparteien ratifizieren oder genehmigen dieses Abkommen gemäss ihren innerstaatlichen Verfahren. Jede Vertragspartei notifiziert die andere Vertragspartei über den Abschluss dieser Verfahren. 2. Dieses Abkommen tritt in Kraft, wenn das FZA nicht mehr auf das Vereinigte Königreich Anwendung findet, sofern sich die Vertragsparteien bis zu diesem Datum gegenseitig nach Absatz 1 notifiziert haben. Andernfalls tritt dieses Abkommen am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Mitteilung der zweiten Vertragspartei nach Absatz 1 erfolgt ist. 3. Bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens können die Vertragsparteien dieses Abkommen gemäss ihren jeweiligen internen Anforderungen und Verfahren vorläufig anwenden. Beabsichtigt eine Vertragspartei, dieses Abkommen vorläufig anzuwenden, notifiziert sie die andere Vertragspartei darüber, dass ihre internen Anforderungen und Verfahren in dieser Hinsicht abgeschlossen sind. Diese vorläufige Anwendung tritt am späteren der beiden folgenden Daten in Kraft: (a) dem Datum, an dem das FZA nicht mehr auf das Vereinigte Königreich Anwendung findet; und b) dem Datum der Notifikation der zweiten Vertragspartei über den Abschluss ihrer internen Anforderungen und Verfahren für die vorläufige Anwendung. 4. Eine Vertragspartei kann die vorläufige Anwendung dieses Abkommens mit schriftlicher Notifikation an die andere Vertragspartei beenden. Die Beendigung wird am ersten Tag des zweiten Monats nach dieser Notifikation wirksam. Wird dieses Abkommen vorläufig angewendet, ist der Begriff «Inkrafttreten dieses Abkommens» als der Zeitpunkt zu verstehen, an dem eine solche vorläufige Anwendung Geltung erlangt. 5. Eine Vertragspartei kann dieses Abkommen beenden, indem sie die andere Vertragspartei über ihre Absicht notifiziert. Es tritt sechs Monate nach Erhalt dieser Notifikation ausser Kraft. 6. Dieses Abkommen endet zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Das Abk. wurde verlängert bis zum 31. Dez. 2025 durch Notenaustausch vom 14. und 17. Nov. 2022 (AS 2022 717) und bis zum 31. Dez. 2029 durch Notenaustausch vom 21. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Dez 2025 (AS 2025 693).

Your change, as a redline

Art. 19 Inkrafttreten, vorläufige Anwendung und Dauer

1. Die Vertragsparteien ratifizieren oder genehmigen dieses Abkommen gemäss ihren innerstaatlichen Verfahren. Jede Vertragspartei notifiziert die andere Vertragspartei über den Abschluss dieser Verfahren. 2. Dieses Abkommen tritt in Kraft, wenn das FZA nicht mehr auf das Vereinigte Königreich Anwendung findet, sofern sich die Vertragsparteien bis zu diesem Datum gegenseitig nach Absatz 1 notifiziert haben. Andernfalls tritt dieses Abkommen am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Mitteilung der zweiten Vertragspartei nach Absatz 1 erfolgt ist. 3. Bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens können die Vertragsparteien dieses Abkommen gemäss ihren jeweiligen internen Anforderungen und Verfahren vorläufig anwenden. Beabsichtigt eine Vertragspartei, dieses Abkommen vorläufig anzuwenden, notifiziert sie die andere Vertragspartei darüber, dass ihre internen Anforderungen und Verfahren in dieser Hinsicht abgeschlossen sind. Diese vorläufige Anwendung tritt am späteren der beiden folgenden Daten in Kraft: (a) dem Datum, an dem das FZA nicht mehr auf das Vereinigte Königreich Anwendung findet; und b) dem Datum der Notifikation der zweiten Vertragspartei über den Abschluss ihrer internen Anforderungen und Verfahren für die vorläufige Anwendung. 4. Eine Vertragspartei kann die vorläufige Anwendung dieses Abkommens mit schriftlicher Notifikation an die andere Vertragspartei beenden. Die Beendigung wird am ersten Tag des zweiten Monats nach dieser Notifikation wirksam. Wird dieses Abkommen vorläufig angewendet, ist der Begriff «Inkrafttreten dieses Abkommens» als der Zeitpunkt zu verstehen, an dem eine solche vorläufige Anwendung Geltung erlangt. 5. Eine Vertragspartei kann dieses Abkommen beenden, indem sie die andere Vertragspartei über ihre Absicht notifiziert. Es tritt sechs Monate nach Erhalt dieser Notifikation ausser Kraft. 6. Dieses Abkommen endet zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Das Abk. wurde verlängert bis zum 31. Dez. 2025 durch Notenaustausch vom 14. und 17. Nov. 2022 (AS 2022 717) und bis zum 31. Dez. 2029 durch Notenaustausch vom 21. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Dez 2025 (AS 2025 693).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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