Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen*
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
§ 56 Prüfungsbereich „Durchführen von Wandbelagsarbeiten“
(1) Im Prüfungsbereich „Durchführen von Wandbelagsarbeiten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe entsprechend der technischen Unterlagen zu planen und zu dokumentieren,
2. die Arbeitsplanung auf Grundlage einer Zeichnung zu entwickeln,
3. Gefährdungen auf Baustellen zu unterscheiden und Schutzmaßnahmen auszuwählen,
4. Zeichnungen für die eigene Arbeitsvorbereitung zu erstellen,
5. Schäden an Wandbelägen zu analysieren und den Ist-Zustand zu dokumentieren sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu erläutern,
6. Verfahren zur Bekleidung von Wandflächen in unterschiedlichen geometrischen Formen zu beschreiben,
7. Baustoffe und Bauhilfsstoffe hinsichtlich ihrer Eignung zur Einhaltung von Vorschriften zur Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene zu unterscheiden,
8. Materialien und Verfahren zur Abdichtung zu unterscheiden und auszuwählen,
9. Gestaltungsgrundlagen und Farbordnungssysteme zu beschreiben,
10. Montage von großformatigen Platten und Fertigteilen zu beschreiben sowie
11. Maßnahmen zur Sanierung und Instandsetzung von Bekleidungen und Wandbelägen zu unterscheiden und auszuwählen.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Your change, as a redline
§ 56 Prüfungsbereich „Durchführen von Wandbelagsarbeiten“
(1) Im Prüfungsbereich „Durchführen von Wandbelagsarbeiten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe entsprechend der technischen Unterlagen zu planen und zu dokumentieren,
2. die Arbeitsplanung auf Grundlage einer Zeichnung zu entwickeln,
3. Gefährdungen auf Baustellen zu unterscheiden und Schutzmaßnahmen auszuwählen,
4. Zeichnungen für die eigene Arbeitsvorbereitung zu erstellen,
5. Schäden an Wandbelägen zu analysieren und den Ist-Zustand zu dokumentieren sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu erläutern,
6. Verfahren zur Bekleidung von Wandflächen in unterschiedlichen geometrischen Formen zu beschreiben,
7. Baustoffe und Bauhilfsstoffe hinsichtlich ihrer Eignung zur Einhaltung von Vorschriften zur Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene zu unterscheiden,
8. Materialien und Verfahren zur Abdichtung zu unterscheiden und auszuwählen,
9. Gestaltungsgrundlagen und Farbordnungssysteme zu beschreiben,
10. Montage von großformatigen Platten und Fertigteilen zu beschreiben sowie
11. Maßnahmen zur Sanierung und Instandsetzung von Bekleidungen und Wandbelägen zu unterscheiden und auszuwählen.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.