Propose a change

Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen*

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 94 Prüfungsbereich „Herstellen von Trockenbaukonstruktionen“

(1) Im Prüfungsbereich „Herstellen von Trockenbaukonstruktionen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Informationen aus Zeichnungen für die Vorbereitung der eigenen Arbeiten zu erfassen, 2. Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen durchzuführen, 3. Bauteile unter Beachtung bauphysikalischer Anforderungen herzustellen, 4. Aufmaße zu erstellen sowie 5. Arbeitsergebnisse zu beurteilen und zu dokumentieren. (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen: 1. Herstellen einer gegliederten Montagewand und einer akustisch wirksamen Unterdecke, 2. Herstellen einer gegliederten Montagewand und einer akustisch wirksamen Deckenbekleidung, 3. Herstellen einer gegliederten Montagewand und eines Fertigteilestrichs auf mineralischer Schüttung oder 4. Herstellen einer gegliederten Montagewand und Einbau einer Stahlumfassungszarge sowie Einbauen einer akustisch wirksamen Unterdecke. Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird. (3) Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen und die Durchführung mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. (4) Die Prüfungszeit für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation beträgt insgesamt 8 Stunden.

Your change, as a redline

§ 94 Prüfungsbereich „Herstellen von Trockenbaukonstruktionen“

(1) Im Prüfungsbereich „Herstellen von Trockenbaukonstruktionen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Informationen aus Zeichnungen für die Vorbereitung der eigenen Arbeiten zu erfassen, 2. Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen durchzuführen, 3. Bauteile unter Beachtung bauphysikalischer Anforderungen herzustellen, 4. Aufmaße zu erstellen sowie 5. Arbeitsergebnisse zu beurteilen und zu dokumentieren. (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen: 1. Herstellen einer gegliederten Montagewand und einer akustisch wirksamen Unterdecke, 2. Herstellen einer gegliederten Montagewand und einer akustisch wirksamen Deckenbekleidung, 3. Herstellen einer gegliederten Montagewand und eines Fertigteilestrichs auf mineralischer Schüttung oder 4. Herstellen einer gegliederten Montagewand und Einbau einer Stahlumfassungszarge sowie Einbauen einer akustisch wirksamen Unterdecke. Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird. (3) Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen und die Durchführung mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. (4) Die Prüfungszeit für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation beträgt insgesamt 8 Stunden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds