Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 5 Baukostenzuschüsse
(1) Der Betreiber eines Wasserstoffnetzes kann von dem Anschlussnehmer auf der Einspeise- oder Entnahmeseite einen angemessenen Baukostenzuschuss zur Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung des Wasserstoffnetzes verlangen, soweit sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem Netzbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen bis zu 100 Prozent dieser Kosten betragen, abzüglich erhaltener Förderzuschüsse im Sinne des § 3 Absatz 1. (2) Der Betreiber eines Wasserstoffnetzes ist berechtigt, von dem Anschlussnehmer auf der Einspeise- oder Entnahmeseite einen weiteren Baukostenzuschuss zu verlangen, wenn der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung erheblich über das der ursprünglichen Berechnung zugrundeliegende Maß hinaus erhöht. Der weitere Baukostenzuschuss ist entsprechend nach Absatz 1 zu bemessen. (3) Der Baukostenzuschuss und die Netzanschlusskosten nach § 4 sind getrennt zu errechnen und dem Anschlussnehmer aufgegliedert auszuweisen. § 4 Absatz 2 ist auf Baukostenzuschüsse entsprechend anzuwenden.
§ 5 Baukostenzuschüsse
(1) Der Betreiber eines Wasserstoffnetzes kann von dem Anschlussnehmer auf der Einspeise- oder Entnahmeseite einen angemessenen Baukostenzuschuss zur Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung des Wasserstoffnetzes verlangen, soweit sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem Netzbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen bis zu 100 Prozent dieser Kosten betragen, abzüglich erhaltener Förderzuschüsse im Sinne des § 3 Absatz 1. (2) Der Betreiber eines Wasserstoffnetzes ist berechtigt, von dem Anschlussnehmer auf der Einspeise- oder Entnahmeseite einen weiteren Baukostenzuschuss zu verlangen, wenn der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung erheblich über das der ursprünglichen Berechnung zugrundeliegende Maß hinaus erhöht. Der weitere Baukostenzuschuss ist entsprechend nach Absatz 1 zu bemessen. (3) Der Baukostenzuschuss und die Netzanschlusskosten nach § 4 sind getrennt zu errechnen und dem Anschlussnehmer aufgegliedert auszuweisen. § 4 Absatz 2 ist auf Baukostenzuschüsse entsprechend anzuwenden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.