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Schulhausordnung

Walchwil · 4.2-4 · communal act

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1 provision

§ 1

1 Die Schulhausordnung regelt und fördert das Zusammenleben und Zusammenarbeiten aller Beteiligten. 2 Schulhausordnung: a) Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Lehrerinnen gehen miteinander wohlwollend und rücksichtsvoll um. Wir reden anständig b) Wir tragen Sorge zu Schulzimmern, Mobiliar, Schulmaterial und Geräten c) Während den Unterrichtszeiten und beim Wechsel des Schulzimmers nehmen wir auf die anderen Klassen Rücksicht, verhalten uns im Schulhaus ruhig und gehen in den Schulgebäuden d) Ich verbringe die grossen Pausen auf dem Schulhausplatz. Wir betreten das Schulhaus nach dem ersten Läuten. In Absprache mit der Lehrperson kann ich das Schulzimmer auch ausserhalb des Unterrichts nutzen e) Wir tragen in den Schulzimmern Hausschuhe. Für Sporttaschen und Jacken benutzen wir die Garderoben f) Die Schule ist ein Arbeitsort. Wir tragen angemessene Kleidung. Waffen sind verboten g) Smart Phones, Tablets, eBooks und mp3-Player sind in den Schulgebäuden ausgeschaltet. Mit Erlaubnis der Lehrperson können diese angeschaltet und im Unterricht eingesetzt werden. Medien und Daten mit rassistischem, pornografischem und gewalttätigem Inhalt sind nicht gestattet h) Die Schulgebäude und das Schulareal sind Nichtraucherzonen. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist verboten 3 Öffnungszeiten: a) Schulhäuser: 1. Montag bis Freitag: 07:00–12:15 Uhr 2. Montag / Dienstag / Donnerstag / Freitag: 13:20–18:00 Uhr b) Turnhallen: 1. Montag bis Freitag: 07:00–22:15 Uhr 2. Montag / Dienstag / Donnerstag / Freitag: 07:00–12:15 Uhr / 16:45–22:15 Uhr

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