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Beschäftigung von Jugendlichen und Studenten, Reglement

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

www.mauren.li Merkblatt für die Beschäftigung von Jugendlichen und Studenten in Gemeindeabteilungen (Ferienarbeiten) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2 2. Mindestalter 2 3. Beschäftigungszeit 2 4. Was es während den Arbeitszeiten zu beachten gilt 2 5. Versicherung und Entlohnung 3 6. Schlussbestimmungen 3 6.1. Änderungen 3 6.2. Inkraftsetzung 3 Anhang 1 Antragsformular für Jugendliche und Studenten für Ferienarbeit in Gemeindeabteilungen 4 Anhang 2 Abrechnungsformular für die Beschäftigung von Jugendlichen und Studenten in Gemeindeabteilungen 5 www.mauren.li 1. Allgemeines Die Gemeinde Mauren bietet Jugendlichen und Studenten (männlich/weiblich) während den Schulferien die Möglichkeit, als Hilfskraft in Gemeindeabteilungen mitzuarbeiten. Folgende Punkte sind zu beachten: - Es können nur Bewerber mit Wohnsitz in der Gemeinde Mauren beschäftigt werden. - Es wird nur eine Person pro Haushalt berücksichtigt. In Ausnahmefällen (zu wenig Bewerber) kann eine weitere Person des gleichen Haushalts beschäftigt werden. - Berücksichtigt werden nur Gesuche, die von Anfang Dezember des Vorjahres bis Ende Februar des jeweiligen Beschäftigungsjahres mit dem entsprechenden Antragsformular eingereicht werden. Das Antragsformular und das Merkblatt kann im Internet unter www.mauren.li, E-Schalter "Dokumente" und "Formulare" heruntergeladen werden. - Die Einteilung der Bewerber wird in der Regel im Februar des jeweiligen Beschäftigungsjahres vorgenommen. 2. Mindestalter Jugendlichen werden ab dem 15. Altersjahr beschäftigt, das heisst, bei Antritt der Beschäftigung muss der Jugendliche das 15. Altersjahr erfüllt haben. 3. Beschäftigungszeit - Beschäftigungsmöglichkeiten werden in den Frühjahrs-, Sommer- und Herbstferien angeboten. - Jugendliche ab dem 15. Altersjahr werden höchstens 2 Wochen pro Jahr beschäftigt. Zusätzliche Arbeitszeiten sind nur möglich, wenn keine weiteren Interessenten für die Ferienarbeit vorhanden sind. - Studenten ab dem 20. Altersjahr werden berücksichtigt, sofern für die entsprechende Zeit keine jüngeren Interessenten vorhanden sind. - Bei mehreren Bewerbern werden zuerst diejenigen berücksichtigt, die noch nie in Gemeindeabteilungen beschäftigt wurden. - Beschäftigungsmöglichkeiten werden grundsätzlich im Werkbetrieb angeboten. Ein Einsatzangebot in anderen Gemeindeabteilungen kann nur fallweise gewährt werden; dieser Einsatz wird zuvor auf die Machbarkeit abgeklärt. - Die Arbeitszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag und in den Zeiten von 7.30 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr. 4. Während den Arbeitszeiten sind folgende Punkte zu beachten bzw. einzuhalten: - Kein Konsum von Alkohol oder anderen Drogen während der Arbeitszeit. - Kein Nikotin während der Arbeitszeit (mit Ausnahme der vorgegebenen Pausen). - Bei Arbeitsbeginn muss passende Arbeitskleidung und gutes Schuhwerk getragen werden. Bei unsicherem Wetter sind eigene Stiefel und Kopfbedeckung mitzubringen (die restliche Regenbekleidung wird vom Betrieb gestellt). www.mauren.li 5. Versicherung und Entlohnung - Während der Arbeitszeit sind die Jugendlichen und Studenten nur gegen Betriebsunfall (BU) versichert. - Die Jugendlichen und Studenten werden am Schalter der Gemeindekasse ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Arbeit. - Die Entlohnung erfolgt gemäss Stundenlohntabelle der Gemeinde. Die Stundenlöhne werden in folgenden Altersstufen ausbezahlt: 15 Jahre 16 – 17 Jahre 18 – 19 Jahre 20 Jahre und älter 6. Schlussbestimmungen 6.1. Änderungen Dieses Merkblatt kann durch den Gemeindevorsteher jederzeit an neue Verhältnisse angepasst werden. 6.2. Inkraftsetzung Dieses Merkblatt wird per 1. April 2012 in Kraft gesetzt. Mauren, 21. März 2012 Gemeindevorstehung Mauren gez. Freddy Kaiser, Gemeindevorsteher Ziff. 1 und Ziff. 3 abgeändert 12.02.2014 mac Ziff. 5 abgeändert 15.05.2017 mac Anhang 1 Anmeldeformular Anhang 2 Abrechnungsformular

Your change, as a redline

www.mauren.li Merkblatt für die Beschäftigung von Jugendlichen und Studenten in Gemeindeabteilungen (Ferienarbeiten) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2 2. Mindestalter 2 3. Beschäftigungszeit 2 4. Was es während den Arbeitszeiten zu beachten gilt 2 5. Versicherung und Entlohnung 3 6. Schlussbestimmungen 3 6.1. Änderungen 3 6.2. Inkraftsetzung 3 Anhang 1 Antragsformular für Jugendliche und Studenten für Ferienarbeit in Gemeindeabteilungen 4 Anhang 2 Abrechnungsformular für die Beschäftigung von Jugendlichen und Studenten in Gemeindeabteilungen 5 www.mauren.li 1. Allgemeines Die Gemeinde Mauren bietet Jugendlichen und Studenten (männlich/weiblich) während den Schulferien die Möglichkeit, als Hilfskraft in Gemeindeabteilungen mitzuarbeiten. Folgende Punkte sind zu beachten: - Es können nur Bewerber mit Wohnsitz in der Gemeinde Mauren beschäftigt werden. - Es wird nur eine Person pro Haushalt berücksichtigt. In Ausnahmefällen (zu wenig Bewerber) kann eine weitere Person des gleichen Haushalts beschäftigt werden. - Berücksichtigt werden nur Gesuche, die von Anfang Dezember des Vorjahres bis Ende Februar des jeweiligen Beschäftigungsjahres mit dem entsprechenden Antragsformular eingereicht werden. Das Antragsformular und das Merkblatt kann im Internet unter www.mauren.li, E-Schalter "Dokumente" und "Formulare" heruntergeladen werden. - Die Einteilung der Bewerber wird in der Regel im Februar des jeweiligen Beschäftigungsjahres vorgenommen. 2. Mindestalter Jugendlichen werden ab dem 15. Altersjahr beschäftigt, das heisst, bei Antritt der Beschäftigung muss der Jugendliche das 15. Altersjahr erfüllt haben. 3. Beschäftigungszeit - Beschäftigungsmöglichkeiten werden in den Frühjahrs-, Sommer- und Herbstferien angeboten. - Jugendliche ab dem 15. Altersjahr werden höchstens 2 Wochen pro Jahr beschäftigt. Zusätzliche Arbeitszeiten sind nur möglich, wenn keine weiteren Interessenten für die Ferienarbeit vorhanden sind. - Studenten ab dem 20. Altersjahr werden berücksichtigt, sofern für die entsprechende Zeit keine jüngeren Interessenten vorhanden sind. - Bei mehreren Bewerbern werden zuerst diejenigen berücksichtigt, die noch nie in Gemeindeabteilungen beschäftigt wurden. - Beschäftigungsmöglichkeiten werden grundsätzlich im Werkbetrieb angeboten. Ein Einsatzangebot in anderen Gemeindeabteilungen kann nur fallweise gewährt werden; dieser Einsatz wird zuvor auf die Machbarkeit abgeklärt. - Die Arbeitszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag und in den Zeiten von 7.30 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr. 4. Während den Arbeitszeiten sind folgende Punkte zu beachten bzw. einzuhalten: - Kein Konsum von Alkohol oder anderen Drogen während der Arbeitszeit. - Kein Nikotin während der Arbeitszeit (mit Ausnahme der vorgegebenen Pausen). - Bei Arbeitsbeginn muss passende Arbeitskleidung und gutes Schuhwerk getragen werden. Bei unsicherem Wetter sind eigene Stiefel und Kopfbedeckung mitzubringen (die restliche Regenbekleidung wird vom Betrieb gestellt). www.mauren.li 5. Versicherung und Entlohnung - Während der Arbeitszeit sind die Jugendlichen und Studenten nur gegen Betriebsunfall (BU) versichert. - Die Jugendlichen und Studenten werden am Schalter der Gemeindekasse ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Arbeit. - Die Entlohnung erfolgt gemäss Stundenlohntabelle der Gemeinde. Die Stundenlöhne werden in folgenden Altersstufen ausbezahlt: 15 Jahre 16 – 17 Jahre 18 – 19 Jahre 20 Jahre und älter 6. Schlussbestimmungen 6.1. Änderungen Dieses Merkblatt kann durch den Gemeindevorsteher jederzeit an neue Verhältnisse angepasst werden. 6.2. Inkraftsetzung Dieses Merkblatt wird per 1. April 2012 in Kraft gesetzt. Mauren, 21. März 2012 Gemeindevorstehung Mauren gez. Freddy Kaiser, Gemeindevorsteher Ziff. 1 und Ziff. 3 abgeändert 12.02.2014 mac Ziff. 5 abgeändert 15.05.2017 mac Anhang 1 Anmeldeformular Anhang 2 Abrechnungsformular

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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