Abwasserreglement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20 Betriebsgebühr
1 Der Eigentümer eines Grundstückes, das an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen ist oder Abwasser in ein privates Gewässer 1. Klasse einleitet, hat eine periodisch geschuldete Betriebsgebühr zu bezahlen, bestehend aus der Grundgebühr und aus der Verbrauchsgebühr zu bezahlen. Davon ausgenommen sind National-, Kantonsstrassen und Strassen anderer Gemeinwesen, welche Meteorwasser direkt in private Gewässer 1. Klasse einleiten, soweit sie in einem Perimeterverfahren gemäss § 75 Gesetz über die Gewässer eingeschlossen sind. 2 Die Grundgebühr soll ein Drittel und die Verbrauchsgebühr zwei Drittel des gesamten Ertrags aus den Betriebsgebühren ausmachen. 3 Von den Kosten, welche durch die Grundgebühr finanziert werden, übernehmen die Gemeinwesen folgende Anteile: a) % Gemeindestrassenanteil = (Gemeindestrassenfläche × 3) × 100 / [(Bauzonenfläche × 1) + (Gemeindestrassenfläche × 3) + (Kantonsstrassenfläche × 3)] b) % Kantonsstrassenanteil = (Kantonsstrassenfläche × 3) × 100 / [(Bauzonenfläche × 1) + (Gemeindestrassenfläche × 3) + (Kantonsstrassenfläche × 3)] 4 Die Grundgebühr wird bei Wohnnutzung pro Wohneinheit, bei Büronutzung sowie bei industrieller und gewerblicher Nutzung pro 100 m² Gebäudenutzfläche erhoben. 5 Die Verbrauchsgebühr wird pro m³ des bezogenen Wassers bemessen, unabhängig der Bezugsquelle. Kann die Menge de bezogenen Wassers nicht festgestellt werden, wird eine Pauschale erhoben. 6 Benutzer werden mit höheren Gebühren belastet, wenn sie Schmutzwasser ableiten, das gegenüber häuslichem Abwasser eine erheblich höhere Konzentration oder Schmutzstofffracht oder eine wesentliche andere Zusammensetzung aufweist. 7 Wird das bezogene Wasser vom Wasserbenützer rechtmässig und nachgewiesenermassen zu einem wesentlichen Teil nicht abgeleitet (z.B. Landwirtschaft, Gärtnerei, usw.), kann eine Reduktion der Verbrauchsgebühr gewährt werden. 8 Der Gemeinderat legt die Höhe der Betriebsgebühren in einer Verordnung fest.
Art. 20 Betriebsgebühr
1 Der Eigentümer eines Grundstückes, das an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen ist oder Abwasser in ein privates Gewässer 1. Klasse einleitet, hat eine periodisch geschuldete Betriebsgebühr zu bezahlen, bestehend aus der Grundgebühr und aus der Verbrauchsgebühr zu bezahlen. Davon ausgenommen sind National-, Kantonsstrassen und Strassen anderer Gemeinwesen, welche Meteorwasser direkt in private Gewässer 1. Klasse einleiten, soweit sie in einem Perimeterverfahren gemäss § 75 Gesetz über die Gewässer eingeschlossen sind. 2 Die Grundgebühr soll ein Drittel und die Verbrauchsgebühr zwei Drittel des gesamten Ertrags aus den Betriebsgebühren ausmachen. 3 Von den Kosten, welche durch die Grundgebühr finanziert werden, übernehmen die Gemeinwesen folgende Anteile: a) % Gemeindestrassenanteil = (Gemeindestrassenfläche × 3) × 100 / [(Bauzonenfläche × 1) + (Gemeindestrassenfläche × 3) + (Kantonsstrassenfläche × 3)] b) % Kantonsstrassenanteil = (Kantonsstrassenfläche × 3) × 100 / [(Bauzonenfläche × 1) + (Gemeindestrassenfläche × 3) + (Kantonsstrassenfläche × 3)] 4 Die Grundgebühr wird bei Wohnnutzung pro Wohneinheit, bei Büronutzung sowie bei industrieller und gewerblicher Nutzung pro 100 m² Gebäudenutzfläche erhoben. 5 Die Verbrauchsgebühr wird pro m³ des bezogenen Wassers bemessen, unabhängig der Bezugsquelle. Kann die Menge de bezogenen Wassers nicht festgestellt werden, wird eine Pauschale erhoben. 6 Benutzer werden mit höheren Gebühren belastet, wenn sie Schmutzwasser ableiten, das gegenüber häuslichem Abwasser eine erheblich höhere Konzentration oder Schmutzstofffracht oder eine wesentliche andere Zusammensetzung aufweist. 7 Wird das bezogene Wasser vom Wasserbenützer rechtmässig und nachgewiesenermassen zu einem wesentlichen Teil nicht abgeleitet (z.B. Landwirtschaft, Gärtnerei, usw.), kann eine Reduktion der Verbrauchsgebühr gewährt werden. 8 Der Gemeinderat legt die Höhe der Betriebsgebühren in einer Verordnung fest.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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