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Beschluss über den Personalbestand der Schaffhauser Polizei

Schaffhausen · 354.110 · other

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2

2 provisions

Art. 1

1 Der Personalbestand der Schaffhauser Polizei beträgt 206.8 Pensen für brevetierte Korpsangehörige sowie für Zivilangestellte. Der Bestand darf wegen Krankheit, Unfall und Mutterschaft um maximal 10 Pensen überschritten werden. 2 Nicht zum Bestand gemäss Absatz 1 zählen die Pensen von Korpsangehörigen und Zivilangestellten, die vom Bund finanziert werden. 3 Zusätzlich verfügt die Schaffhauser Polizei über 0.5 Pensen für die Fachstelle bei Radikalisierung und Extremismus, 1 Pensum für die Fachstelle Bedrohungsmanagement und 1.5 Pensen für die Fachstelle Gewaltschutz.

Art. 2

1 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft. 2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen. 3 Er ersetzt den Beschluss über den Personalbestand der Schaffhauser Polizei vom 23. Januar 2023. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 354.110 Kanton Schaffhausen Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 18.11.2024 01.01.2025 Erlass Erstfassung 2024-04 Kanton Schaffhausen 354.110 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 18.11.2024 01.01.2025 Erstfassung 2024-04

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