Propose a change

Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 21

Aufsicht (Art. 62 IVöB) 1 Die Aufsichtsorgane der Auftraggeberinnen und Auftraggeber überwachen im Rahmen ihrer Dienstaufsicht auch die Einhaltung der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen. 2 Werden öffentliche Aufgaben an Private übertragen, stellt das zuständige öffentliche Organ in der Leistungsvereinbarung die Einhaltung des öffentlichen Beschaffungsrechts durch die Leistungserbringerin oder den Leistungserbringer sicher. Dies umfasst insbesondere: a) die Pflicht zur Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren in Bezug auf Aufträge im Bereich der Leistungsvereinbarung; b) die Berichterstattung über die Erfüllung dieser Pflicht. 3 Das Finanzdepartement ist zuständig für Anzeigen an das Interkantonale Organ über das öffentliche Beschaffungswesen bezüglich Einhaltung der IVöB durch andere Kantone nach Art. 62 Abs. 2 IVöB.

Your change, as a redline

Art. 21

Aufsicht (Art. 62 IVöB) 1 Die Aufsichtsorgane der Auftraggeberinnen und Auftraggeber überwachen im Rahmen ihrer Dienstaufsicht auch die Einhaltung der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen. 2 Werden öffentliche Aufgaben an Private übertragen, stellt das zuständige öffentliche Organ in der Leistungsvereinbarung die Einhaltung des öffentlichen Beschaffungsrechts durch die Leistungserbringerin oder den Leistungserbringer sicher. Dies umfasst insbesondere: a) die Pflicht zur Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren in Bezug auf Aufträge im Bereich der Leistungsvereinbarung; b) die Berichterstattung über die Erfüllung dieser Pflicht. 3 Das Finanzdepartement ist zuständig für Anzeigen an das Interkantonale Organ über das öffentliche Beschaffungswesen bezüglich Einhaltung der IVöB durch andere Kantone nach Art. 62 Abs. 2 IVöB.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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