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Kompensationsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gestützt auf Ziffer 6 von Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

Confederation · 0.632.290.11 · treaty

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Kompensationsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gestützt auf Ziffer 6 von Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll‑ und Handelsabkommens (GATT)

0.632.290.11 AS 1962 1445 Übersetzung Kompensationsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gestützt auf Ziffer 6 von Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll‑ und Handelsabkommens (GATT)Abgeschlossen in Genf am 2. Juni 1961 Vom Bundesrat genehmigt am 7. Juli 1961 In Kraft getreten für die EWG‑Mitgliedstaaten gemäss Artikel 23 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Stand am 26. Juni 1962) SR 0.632.21 Zugeständnisse der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf ihrem gemeinsamen Zolltarif, Diese Liste ersetzt die Listen der Zugeständnisse, welche die Mitgliedstaaten der EWG der Schweiz bei Anlass ihres provisorischen Beitritts zum GATT eingeräumt haben, soweit es sich nicht um die sogenannten befristeten Zugeständnisse handelt, die am 31. Dez. 1961 abgelaufen sind (AS 1959 1894 1915 1925, 1960 377). Als Folge der Kompensationsverhandlungen gemäss Art. XXIV Ziff. 6 des Allgemeinen Zoll‑ und Handelsabkommens vom 30. Okt. 1947 (GATT) (SR 0.632.21) wurden die früheren von den Mitgliedstaaten der EWG zugestandenen Konzessionen, für welche die Schweiz gestützt auf Art. XXVIII Anspruch auf Verhandlungen hatte, zurückgezogen und ersetzt durch Zugeständnisse der EWG auf den Positionen des gemeinsamen Tarifs. Die demgemäss ersetzten Konzessionen sind aufgeführt in den Listen II (Belgien, Luxemburg, Niederlande), XI (Frankreich), XXVII (Italien) und XXXIII (Bundesrepublik Deutschland), wie sie am 1. Sept. 1960 den Allgemeinen Abkommen beigefügt waren, sowie in den Listen der Benelux‑Staaten, von Frankreich, Italien und der Bundesrepublik Deutschland, wie sie am 1. Sept. 1960 der Deklaration über den provisorischen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum GATT beigefügt waren (Ziff. I des Prot. vom 26. Juni 1962 – AS 1962 1685). Nur der französische Text dieser Liste ist authentisch Tarif-nummer Warenbezeichnung Gebundener Ansatz des gemeinsamen Zolltarifs % 01.01 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend: A. Pferde: I. reinrassige Zuchttiere (a) frei 01.02 Rinder (einschliesslich Büffel), lebend: (a) Die Zulassung zu diesem Unterabsatz unterliegt den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen. A. Hausrinder: ex I. reinrassige Zuchttiere (a) – Stiere, Kühe und Rinder der schweizerischen Braunvieh‑ (Schwyz) und Fleckviehrassen (Simmental und Freiburg) frei ex II. andere: a) b) – Stiere, Kühe und Rinder der schweizerischen Braunvieh‑ (Schwyz) und Fleckviehrassen (Simmental und Frei burg), andere als zum Schlachten, im Rahmen eines Jahreskontigentes in Höhe von 3000 Stück (b) 6 01.03 Schweine, lebend: A. Hausschweine: ex I. reinrassige Zuchttiere (a) frei 03.01 Fische, frisch (lebend oder nicht lebend), gekühlt oder gefroren: A. Süsswasserfische: ex I. Forellen und andere Salmoniden: – Felchen (Coregonus Fera) 10 ex 04.04 Käse und Quark: – Emmentaler Käse in Laiben, wenigstens 5 Monate alt, mit einem Gehalt an Fett in der Trockenmasse von mindestens 45 % und mit einem Werte von 95 R.E. oder mehr für 100 kg (a) 20 08.06 ÄpfeI, Birnen und Quitten, frisch: A. Apfel: I. Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember 10 mindestens für 100 kg Eigengewicht 0,50. R.E. II. andere: a) vom 1. August bis 31. Dezember 14 mindestens für 100 kg Eigengewicht 2,40 R.E. b) vom 1. Januar bis 31. März 10 mindestens für 100 kg Eigengewicht 1,70 R.E. B. Birnen: I. vom 1. August bis 31. Dezember: – Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen 10 mindestens für 100 kg Eigengewicht 0,50 R.E. – andere 13 mindestens für 100 kg Eigengewicht 2 R.E. 08.07 Steinobst, frisch: c) d) C. Kirschen: II. vom 16. Juli bis 30. April 15 13.03 Pflanzensäfte und ‑auszüge; Pektin; Agar‑Agar und andere natürliche Pflanzenschleime und Verdickungsstoffe, aus pflanzlichen Stoffen ausgezogen: B. Pektin: ex I. trocken: – von Äpfeln 24 15.08 Tierische und pflanzliche Öle, gekocht, oxydiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders modifiziert 14 16.03 Fleischextrakte und Fleischsäfte, in unmittelbaren Umschliessungen mit einem Gewicht des Inhalts: C. von 1 kg oder weniger 24 18.06 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: B. andere 27 (c) ex 19.08 Feine Backwaren, auch mit beliebigem Gehalt an Kakao: – Biskuitwaren, gezuckert 35 (c) – Biskuitwaren, ungezuckert 30 (d) 21.05 Zubereitungen zur Herstellung von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen 22 28.04 Wasserstoff; Edelgas; andere Nichtmetalle: C. andere Nichtmetalle: ex V. andere: – Silizium 8 28.49 Edelmetalle in kolloidem Zustand; Edelmetallamalgame; Salze und andere anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich: C. Salze und andere anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle: I. des Silbers 12 29.03 Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe: B. Nitro‑ und Nitrosoderivate: II. andere 16 29.04 Acyclische Alkohole, ihre Halogen‑, Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate: B. einwertige ungesättigte Alkohole: II. andere 15 29.05 Cyclische Alkohole, ihre Halogen‑, Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate: A. alicyclische: IV. andere 16 29.06 Phenole und Phenolalkohole: B. mehrwertige Phenole: ex IV. andere: – rimethylhydrochinon 15 29.07 Halogen‑, Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate der Phenole und Phenolalkohole: D. Mischderivate 29.16 Oxysäuren (einschliesslich Phenolsäuren), Aldehydsäuren, Ketonsäuren und andere Säuren mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen; ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Persäuren; ihre Halogen‑, Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate: A. Oxysäuren, ausgenommen Phenolsäuren: V. Gluconsäure, ihre Salze und Ester 23 29.22 Verbindungen mit Aminofunktion: D. aromatische Monoamine: I. Anilin, seine Halogen‑, Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate und ihre Salze: b) andere 16 29.23 Amine mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen: A. Aminoalkohole; Äther der Aminoalkohole; Ester der Aminoalkohole: II. andere 16 D. Aminosäuren: IV. andere 17 E. Aminoalkoholphenole; Aminophenolsäuren; andere Aminoverbindungen mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen 17 29.25 Verbindungen mit Amidofunktion: A. acyclische Amide: III. andere 18 B. cyclische Amide: II. Ureide: a) Phenyläthylmalonylharnstoff und seine Salze 22 III. andere cyclische Amide 17 29.35 Heterocyclische Verbindungen, einschliesslich Nucleinsäuren: G. Ester der Pyridin‑beta‑carbonsäure (der Nikotinsäure); Nikotinsäurediäthylamid und seine Salze 14 K. Phenyl‑l‑dimethyl‑2,3‑pyrazolon‑5 (Analgesin) und Phenyl‑1‑dimethyl‑2,3‑dimethylamino‑4‑pyrazolon‑5 (Dimethylaminoanalgesin) und ihre Derivate: I. Phenyl‑1‑dimethyl‑2,3‑isopropyl‑4‑pyrazolon‑5 (Isopropylanalgesin) 13 II. andere 25 29.36 Sulfamide 18 29.37 Laktone und Laktame; Sultone und Sultame: A. Laktone: V. andere 15 ex B. Laktame, Sultone und Sultame: – 3‑3‑Diaethyl‑2‑4‑dioxopiperidin; Diaethyldioxotetra hydropyridin 17 29.38 Natürliche oder synthetische Provitamine und Vitamine, einschliesslich Konzentrate, auch untereinander gemischt, auch in Lösungsmitteln aller Art: B. Vitamine, ungemischt, auch in wässriger Lösung: I. Vitamine A, B2, B3, B6, B12 und H: – Vitamin A 7 – andere 9 D. Mischungen auch in Lösungsmitteln aller Art; nicht wässrige Lösungen von Provitaminen oder Vitaminen 18 29.41 Natürliche oder synthetische Glykoside, ihre Salze, Äther, Ester und anderen Derivate: B. Glyzyrrhizin und Glyzyrrhizinate 11 29.42 Natürliche oder synthetische pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Äther, Ester und anderen Derivate: A. Opiumalkaloide II. andere 17 C. andere Alkaloide: VIII. andere 13 30.01 Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; andere zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitete tierische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen: B. andere: 11 30.03 Arzneiwaren, auch für die Veterinärmedizin: A. nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf: II. andere: b) andere 14 ex 30.05 Andere pharmazeutische Zubereitungen und Waren: – sterile resorbierbare blutstillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken 15 – Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe, ausgenommen solche aus Edelmetallegierungen 15 32.05 Synthetische organische Farbstoffe; synthetische organische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden; auf die Faser aufziehende optische Aufheller; natürliche Indigo: A. synthetische organische Farbstoffe 17 B. Zubereitungen im Sinne der Vorschrift 3 zu Kapitel 32 20 D. auf die Faser aufziehende optische Aufheller 17 32.09 Lacke; Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der für die Lederendbearbeitung gebrauchten; andere Anstrichfarben; mit Öl, Terpentinöl, Lackbenzin, einem Lack oder anderen zum Herstellen von Anstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente; Prägefolien; Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf: A. Lacke; Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der für die Lederendbearbeitung gebrauchten; andere Anstrichfarben; mit Öl, Terpentinöl, Lackbenzin, einem Lack oder anderen zum Herstellen von Anstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente: II. andere 17 33.04 Mischungen von zwei oder mehreren natürlichen oder künstlichen Riech‑ oder Aromastoffen und Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe (einschliesslich alkoholischer Lösungen), die Rohstoffe für die Riechmittel-, Lebensmittel‑ oder andere Industrien sind 10 34.02 Organische grenzflächenaktive Stoffe; grenzflächenaktive Zubereitungen und zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, auch Seife enthaltend 17 38.11 Desinfektionsmittel, Insecticide, Fungicide, Herbicide, Mittel gegen Nagetiere, Schädlingsbekämpfungsmittel und dergleichen, in Zubereitungen oder in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger): C. andere 15 38.12 Zubereitete Zurichtemittel, zubereitete Appreturen und zubereitete Beizmittel aller Art, wie sie in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien gebraucht werden: A. zubereitete Zurichtemittel und zubereitete Appreturen: II. andere 14 B. zubereitete Beizmittel 14 38.19 Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschliesslich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen, Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen: ex P. andere: – Hilfsmittel (Zubereitungen) für die Spinnstoffindustrie, die Papierindustrie, die Lederindustrie oder ähnliche Industrien 18 39.01 Kondensations‑, Polykondensations‑ und Polyadditionserzeugnisse, auch modifiziert, auch polymerisiert, linear oder vernetzt (z.B. Phenoplaste, Aminoplaste, Alkyde, Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester, Silikone): B. andere: II. Aminoplaste: a) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a oder b) zu Kapitel 39 15 IV. Epoxyharze (Äthoxylinharze) 18 39.02 Polymerisations‑ und Mischpolymerisationserzeugnisse (z. B. Polyäthylen, Polytetrahaloäthylen, Polyisobutylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyvinylacetat, Polyvinylchloracetat und andere Polyvinylderivate, Polyacryl‑ und Polymethacrylderivate, Cumaron‑Inden‑Harze): B. andere: II. Polytetrahaloäthylene 23 XII. Acrylpolymerisate, Methacrylpolymerisate, Acryl‑Methacryl‑Mischpolymerisate 21 39.03 Regenerierte Zellulose; Zellulosenitrate, Zelluloseacetate und andere Zelluloseester, Zelluloseäther und andere chemische Zellulosederivate, auch weichgemacht (z. B. Zelloidin, Kollodium, Zelluloid); Vulkanfiber: B. Zellulosenitrate: II. weichgemacht: a) mit Kampfer oder anders weichgemacht (z. B. Zelluloid). 2. andere 17 ex 39.04 Gehärtete Eiweissstoffe (z. B. gehärtetes Kasein, gehärtete Gelatine): – gehärtetes Kasein 10 39.06 Andere hochpolymere und Kunststoffe, einschliesslich Alginsäure, ihre Salze und Ester; Linoxyn: ex B. andere: – Linoxyn 20 42.04 Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder Kunstleder: A. Treibriemen und Förderbänder 10 B. Picker und Prelleder für Webstühle 16 44.14 Holzfurniere, durch Sägen, Messern oder Rundschälen hergestellt, mit einer Dicke von 5 mm oder weniger, auch mit Papier oder Gewebe einseitig verstärkt 8 46.01 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, zu allen Verwendungszwecken, auch miteinander zu Bändern verbunden: C. andere 13 48.07 Papier und Pappe, gestrichen, überzogen, getränkt oder an der Oberfläche gefärbt (marmoriert, gemustert oder dergleichen) oder bedruckt (andere als solche der Tarifnummer 48.06 und des Kapitels 49), in Rollen oder in Bogen: A. gestrichen, für Druckmatern 14 48.21 Andere Waren, aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe oder Zellstoffwatte hergestellt: A. Papiere und Pappen, gelocht, für Jaquardvorrichtungen und dergleichen 13 49.01 Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern frei 49.03 Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen‑ oder Malbücher, broschiert, kartoniert oder gebunden, für Kinder 15 50.04 Seidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 12 (a)* 50.05 Schappeseidengame, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 7 (b)* 50.09 Gewebe aus Seide oder Schappe: A. Kreppgewebe 17* 51.01 Kunstseidengame, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: ex B. künstliche Spinnfäden: – aus Spinnmasse mit Lufteinschlüssen 5 51.02 Monofile, Streifen (künstliches Stroh und dergleichen) und Katgutnachahmungen, aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse: B. aus künstlicher Spinnmasse: I. Monofile 9 II. andere 10 51.04 Gewebe aus Kunstseide (einschliesslich Gewebe aus Monofilen oder Streifen der Tarifnummer 51.01 oder 51.02): A. Gewebe aus synthetischen Spinnfäden 21 B. Gewebe aus künstlichen Spinnfäden 20 53.07 Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: A. mit einem Anteil an Wolle von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr 5 53.09 Garne aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 9 53.10 Garne aus Wolle, aus feinen oder groben Tierhaaren oder aus Rosshaar, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 11 53.11 Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren: A. mit einem Anteil an diesen Spinnstoffen von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr 16 55.05 Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 9 55.07 Drehergewebe aus Baumwolle 14 55.09 Andere Gewebe aus Baumwolle: A. mit einem Anteil an Baumwolle von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr 16 B. andere 19 56.05 Garne aus Zellwolle (oder aus Abfällen von Kunstseide oder Zellwolle), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: B. aus künstlichen Spinnfasern 14 56.07 Gewebe aus Zellwolle: B. aus künstlichen Spinnfasern 19 58.05 Bänder und schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Spinnstoffen (bolducs), ausgenommen Waren der Tarifnummer 58.06: A. Bänder II. andere 17 58.07 Chenillegarne; Gimpen (andere als umsponnene Garne der Tarifnummer 52.01 und als umsponnene Garne aus Rosshaar); Geflechte und sonstige Posamentierwaren, als Meterware; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und dergleichen: C. Geflechte: I. mit einer Breite von 5 cm oder weniger, aus Monofilen der Tarifnummer 51.01 oder 51.02 oder aus Streifen (künstlichem Stroh und dergleichen) der Tarifhummer 51.02, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, aus Flachs, Ramie oder pflanzlichen Spinnstoffen des Kapitels 57 13 58.10 Stickereien als Meterware oder als Motiv 15 59.08 Gewebe, mit Zellulosederivaten oder anderen Kunststoffen getränkt oder bestrichen 18 59.17 Technische Gewebe und Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen: B. Müllergaze, auch fertiggestellt: I. aus Seide oder Schappseide 10 II. aus anderen Spinnstoffen 15 60.01 Gewirke als Meterware, weder gummielastisch noch kautschutiert: A. aus Wolle oder feinen Tierhaaren 16 60.03 Strümpfe, Unterziehstrümpfe, Socken, Söckchen, Strumpfschoner und ähnliche Wirkwaren, weder gummielastisch noch kautschutiert 22 60.04 Unterkleidung aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert 21 60.05 Oberkleidung, Bekleidungszubehör und andere Wirkwaren, weder gummielastisch noch kautschutiert: A. Oberkleidung und Bekleidungszubehör 21 61.01 Oberkleidung für Männer und Knaben 20 61.03 Unterkleidung (Leibwäsche) für Männer und Knaben, auch Kragen, Vorhemden und Manschetten 24 61.04 Unterkleidung (Leibwäsche) für Frauen, Mädchen und Kleinkinder 22 61.05 Taschentücher und Ziertaschentücher 20 61.06 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren 21 61.09 Korsette, Hüftgürtel, Mieder, Büstenhalter, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder, Sockenhalter und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, auch gewirkt, auch gummielastisch 21 ex 64.02 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder; Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff (ausgenommen Schuhe der Tarifnummer 64.01): – Schuhe mit Oberteil aus Leder 19 68.06 Natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver‑ oder Körnerform, auf Gewebe, Papier, Pappe oder andere Stoffe aufgebracht, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt 11 73.02 Ferrolegierungen: B. Ferroaluminium, Ferrosiliziumaluminium und Ferrosiliziummanganaluminium 7 73.20 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen und dergleichen), aus Eisen oder Stahl 14 73.32 Bolzen und Muttern (auch mit Gewinde), Schwellenschrauben, Schrauben, Ringschrauben und Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche Waren der Schrauben‑ und Nietenindustrie, aus Eisen oder Stahl; Unterlegscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben) aus Stahl: A. ohne Gewinde 16 B. mit Gewinde 17 73.38 Haushaltartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische Artikel, Teile davon, aus Eisen oder Stahl: – Schüttsteine und Waschbecken, aus rostfreiem Stahlblech oder rostfreiem Stahlband 15 – andere 17 73.40 Andere Waren aus Eisen oder Stahl: ex B. andere: – Waren aus schmiedbarem Guss, roh 18 74.15 Bolzen und Muttern (auch mit Gewinde), Schrauben, Ringschrauben und Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche Waren der Schrauben‑ und Nietenindustrie, aus Kupfer, Unterlegscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben) aus Kupfer 14 ex 74.19 Andere Waren aus Kupfer: – Stücke mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger, aus dem Vollen gedreht (Décolletage) 18 75.06 Andere Waren aus Nickel: ex B. andere: – Stücke mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger, aus dem Vollen gedreht (Décolletage) 16 76.16 Andere Waren aus Aluminium: ex C. andere: – Stücke mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger, aus dem Vollen gedreht (Décolletage) 19 82.02 Handsägen aller Art, fertig montiert, Sägeblätter aller Art (einschliesslich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter): B. Sägeblätter: II. andere 15 82.03 Kneifzangen und andere Zangen aller Art, auch zum Schneiden, Pinzetten; Schrauben‑ und Spannschlüssel; Locheisen und Lochzangen, Rohrschneider, Bolzenschneider und dergleichen, Scheren zum Schneiden von Metallen, Feilen und Raspeln, zum Handgebrauch: A. Feilen und Raspeln 12 82.04 Anderes Handwerkszeug, ausgenommen die in anderen Tarifnummern dieses Kapitels erfassten Waren; Ambosse, Schraubstöcke, Lötlampen, Feldschmieden, Schleifapparate zum Hand‑ oder Fussbetrieb und gefasste Glasschneidediamanten 15 82.05 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Maschinen und mechanischem oder nichtmechanischem Handwerkszeug (z. B. zum Treiben, Stanzen, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Bohren, Fräsen, Ausweiten, Schneiden, Drehen, Schrauben), einschliesslich Zieheisen, Pressmatrizen zum Warmstrangpressen von Metallen, Gesteinsbohrer und Tiefbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil: A. aus unedlen Metallen 12 B. aus Hartmetallen 13 83.01 Schlösser (einschliesslich) Verschlüsse und Verschlussbügel mit Schloss), Sicherheitsriegel und Vorhängeschlösser, alle diese zum Schliessen mit Schlüsseln, als Geheimschlösser oder elektrische Schlösser, auch Teile davon, aus unedlen Metallen; Schlüssel (auch unfertig) für diese Waren, aus unedlen Metallen 17 83.15 Draht, Stäbe, Rohre, Platten, Kügelchen, Elektroden und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder Hartmetallen, mit Dekapier- oder Flussmitteln überzogen oder gefüllt, zum Schweissen oder Löten von Metall oder Hartmetall; Draht und Stäbe aus gepulverten unedlen Metallen agglomeriert zum Metallisieren im Aufspritzverfahren 15 84.05 Dampfkraftmaschinen ohne Kessel, für Wasserdampf oder anderen Dampf 12 84.06 Kolbenverbrennungsmotoren: C. Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge: II. andere, unter der Voraussetzung der Verwendung, mit einem Stückgewicht: a) von 10 000 kg oder weniger 15 D. andere Motoren: II. Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung 15 E. Teile: II. andere: a) Zylinderblöcke, Zylinder‑Kurbelgehäuse, Kurbelgehäuse, Zylinderdeckel, Zylinder und Zylinderlaufbüchsen: 1. für Motoren der Tarifnummer 84.06‑A 19 2. andere 15 ex c) andere: – Kolbenringe 15 ex 84.07 Wasserturbinen, Wasserräder und andere hydraulische Kraftmaschinen, einschliesslich Regler hierfür: – hydraulische Turbinen 15 84.10 Flüssigkeitspumpen, einschliesslich nichtmechanische Pumpen und Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser (Zapfsäulen); Hebewerke für Flüssigkeiten (z. B. Becherwerke, Schöpfwerke, Bandelevatoren): B. andere Pumpen 12 84.11 Luftpumpen, einschliesslich Vakuumpumpen; Luft‑ und Gaskompressoren; Freikolbengeneratoren; Ventilatoren und dergleichen: C. Ventilatoren und dergleichen 13 84.13 Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff (Zerstäuber), pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden (Brenner); mechanische Feuerungen, einschliesslich ihrer gesondert zur Abfertigung gestellten mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen 13 84.17 Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate; nichtelektrische Warmwasserbereiter und Badeöfen: F. andere: II. andere 14 84.18 Zentrifugen; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen: D. andere Maschinen und Apparate: II. Apparate (ausgenommen Zentrifugen) zum Filtrieren und Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen 15 84.19 Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschliessen, Etikettieren oder Verkapseln von Flaschen, Büchsen, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verpacken oder zur Aufmachung von Waren; Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure; Geschirrspülmaschinen: ex B. andere: – Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschliessen, Etikettieren oder Verkapseln von Flaschen, Büchsen, Säcken oder anderen Behältnissen, Maschinen und Apparate zum Verpacken oder zur Aufmachung von Waren; Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure 12 84.20 Waagen, auch zu Prüf‑ oder Kontrollzwecken, ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von mindestens 50 mg; Gewichte für Waagen aller Art 15 84.22 Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Fördermaschinen, Winden, Flaschenzüge, Krane, Stetigförderer, Seilschwebebahnen), ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Tarifnummer 84.23: C. andere 13 84.29 Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der in der Landwirtschaft verwendeten Art 13 84.30 Maschinen und Apparate zum Herstellen von gewöhnlichen Backwaren, Feinbackwaren, Dauerbackwaren, Teigwaren, Süsswaren, Kakao, Schokolade, Schokoladewaren, Zucker oder Bier oder zum Verarbeiten von Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten zu Lebens‑ oder Futtermitteln, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen 13 84.32 Buchbindereimaschinen und ‑apparate, einschliesslich Fadenheftmaschinen 11 84.33 Andere Maschinen und Apparate zum Be‑ oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschliesslich Schneidemaschinen aller Art 12 84.35 Maschinen und Apparate zum Drucken; Bogenanlegeapparate, Falzapparate und andere Hilfsapparate für Druckmaschinen: A. Maschinen und Apparate zum Drucken: I. Tiegeldruckpressen, auch mit Farbwerk 14 84.36 Düsenspinnmaschinen und ‑apparate zum Herstellen von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen; Spinnereivorbereitungs- und Spinnereiaufbereitungsmaschinen; Maschinen und Vorrichtungen zum Spinnen oder Zwirnen; Maschinen zum Fachen, Spulen (einschliesslich Schlussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln: B. Spinnereivorbereitungs‑ und Spinnereiaufbereitungsmaschinen 11 C. andere 12 84.37 Vorbereitungsmaschinen und ‑apparate für die Weberei, Wirkerei, Strickerei usw. (z. B. Schärmaschinen, Zettelmaschinen und Schlichtmaschinen); Webstühle, Wirk‑, Strick‑, Tüll‑, Spitzen‑, Stick‑, Posamentier‑ und Netzknüpfmaschinen: A. Webstühle 11 B. Wirk‑ und Strickmaschinen 12 C. Tüll‑, Spitzen‑, Stick‑, Flecht‑, Posamentier‑ und Netzknüpfmaschinen 10 D. Vorbereitungsmaschinen und ‑apparate für die Weberei, Wirkerei, Strickerei usw. (z. B. Schärmaschinen, Zettelmaschinen, Schlichtmaschinen) 13 84.38 Hilfsmaschinen und ‑apparate für Maschinen der Tarifnummer 84.37 (z. B. Schaftmaschinen, Jaquardmaschinen, Kett‑ und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate dieser Tarifnummer oder für Maschinen oder Apparate der Tarifnummer 84.36 oder 84.37 bestimmt (z. B. Flügel, Kämme, Kratzengarnituren, Nadeln, Nadelstäbe, Platinen, Spindeln, Spinndüsen, Weblitzen, Webschäfte und Webschützen): A. Hilfsmaschinen und ‑apparate für Maschinen der Tarifnummer 84.37 12 B. Teile und Zubehör für Maschinen oder Apparate der Tarifnummer 84.36 12 C. Teile und Zubehör für Maschinen oder Apparate der Tarifnummer 84.37 sowie für Hilfsmaschinen oder Hilfsapparate des Absatzes A: I. Webschützen; Platinen, Nadeln und ähnliche Waren zur Maschenbildung 14 II. andere 12 84.40 Maschinen und Apparate zum Waschen, Reinigen, Trocknen, Bleichen, Färben, Appretieren oder Ausrüsten von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (einschliesslich Maschinen zum Waschen von Wäsche, zum Bügeln von Kleidern, zum Aufwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von Geweben); Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder anderem Fussbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen; Maschinen, wie sie üblicherweise zum Bedrucken von Garnen, Geweben, Filz, Leder, Tapetenpapier, Packpapier oder Fussbodenbelag verwendet werden (einschliesslich gravierte oder geätzte Druckplatten und Druckformzylinder für diese Maschinen): ex C. andere: – Maschinen und Apparate, andere als solche wie sie üblicherweise zum Bedrucken von Garnen, Geweben, Filz, Leder, Tapetenpapier, Packpapier oder Fussbodenbelag verwendet werden, und gravierte Druckplatten und ‑zylinder für diese Maschinen 13 84.43 Konverter, Giesspfannen, Giessformen zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Giessmaschinen für Giessereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe 13 84.45 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metallen oder Hartmetallen, ausgenommen Maschinen der Tarifnummern 84.49 und 84.50: C. andere Werkzeugmaschinen: II. Ausbohrmaschinen; Waagerecht‑Bohr‑ und Fräswerke 8 III. Hobelmaschinen 8 IV. Waagerechtstossmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen, Räummaschinen, Senkrechtstossmaschinen 6 V. Fräsmaschinen, Bohrmaschinen 12 VI. Schleifmaschinen, Scharfschleifmaschinen, Honmaschinen, Läppmaschinen und Poliermaschinen, mit Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln arbeitend: a) mit mikrometrischer Feineinstellung im Sinne der zusätzlichen Vorschrift 3 zu Kapitel 84 10 b) andere 4 VII. Koordinaten‑Bohr‑ (und Fräs‑)Maschinen 6 VIII. Verzahnmaschinen: a) für zylindrische Verzahnungen 10 b) für andere Verzahnungen 6 X. Rundbiegemaschinen und andere Biegemaschinen, Abkantmaschinen, Richtmaschinen, Scheren, Lochstanzen, Ausklinkmaschinen und Beschneidemaschinen 8 XI. Freiformschmiedehämmer, Gesenkschmiedehämmer und Schmiedemaschinen 6 XII. andere 9 ex 84.47 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, Kunststoff oder ähnlichen harten Stoffen, ausgenommen Maschinen der Tarifnummer 84.49: – Maschinen zum Zusammensetzen und Verleimen unter Druck von Furnieren (Fugenverleimmaschinen) 11 84.52 Rechenmaschinen; Buchungsmaschinen, Registrierkassen, Frankiermaschinen, Fahrkarten‑ oder Eintrittskarten‑Ausgabemaschinen und dergleichen, mit Rechenwerk: A. Rechenmaschinen: II. andere 11 84.54 Andere Büromaschinen und ‑apparate (z. B. Hektographen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, Geldsortier-, Geldzähl‑ und Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen): B. andere 13 84.55 Teile und Zubehör, ausgenommen Kofferbehälter, Schutzhüllen und dergleichen, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate der Tarifnummern 84.51, 84.52, 84.53 oder 84.54 bestimmt: C. andere 13 ex 84.56 Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Waschen, Zerkleinern, Mahlen oder Mischen von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen mineralischen Stoffen; Maschinen und Apparate zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver‑ oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Giessformen aus Sand: – Maschinen und Apparate zum Mischen und Kneten 12 – Maschinen zum Fertigformen von in einer Misch- und Strang pressanlage vorgeformten Strängen aus keramischen Massen 13 84.59 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen: D. Maschinen und Apparate zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln, einschliesslich Maschinen zum Herstellen von Drähten und Kabeln für die Elektrotechnik: II. andere (Maschinen und Apparate zum Armieren, Umbändeln, Isolieren und andere Maschinen und Apparate zum Zurichten, Überziehen, Aufmachen usw.) 14 ex E. andere: – Pressen: – – automatische, für das Warmpressen von Kunststoffen, ausgenommen Teile davon 15 – – andere, ausgenommen solche zum Formen von Hart- kautschuk 15 – Walzenmühlen und Walzenbrecher 15 – Maschinen zum Aufwickeln von Leitungsdrähten oder Isolier‑ oder Schutzstreifen sowie Maschinen zum Anbringen von Isoliermitteln, für die Herstellung elektrischer Wicklungen 15 84.63 Wellen und Kurbeln; Lager, Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Reibräder und Getriebe (einschliesslich Reibradgetriebe, Wechselgetriebe und andere regelbare Getriebe); Schwungräder; Riemen‑ und Seilscheiben (einschliesslich Seilrollen für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen: ex B. andere: – Untersetzungsgetriebe, Übersetzungsgetriebe und Wechselgetriebe 15 85.01 Elektrische Generatoren, Motoren und rotierende Umformer; Transformatoren, Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen; Stromrichter (z. B. Gleichrichter): A. Generatoren, Motoren (auch mit Getrieben, einschliesslich mit Reibradgetriebe, Wechselgetriebe oder anderen regelbaren Getrieben), rotierende Umformer, mit einem Stückgewicht: II. von mehr als 10 kg 12 B. Transformatoren, Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen, mit einem Stückgewicht: II. von mehr als 10 kg 14 C. Stromrichter (z. B. Gleichrichter), mit einem Stückgewicht: II. von mehr als 10 kg 15 85.05 Von Hand zu führende Elektrowerkzeuge mit eingebautem Elektromotor 14 85.06 Elektromechanische Haushaltgeräte mit eingebautem Elektromotor 18 85.07 Elektrische Rasierapparate, Haarschneide‑ und Schermaschinen, mit eingebautem Elektromotor: A. Rasierapparate 13 85.08 Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser für Kolbenverbrennungsmotoren (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit Kolbenverbrennungsmotoren verwendete Lichtmaschinen und Lade- oder Rückstromschalter: ex A. Anlasser und Lichtmaschinen, einschliesslich Lade‑ oder Rückstromschalter: – Lichtmaschinen (Dynamos) für Fahrräder 14 – Lade‑ oder Rückstromschalter 14 85.11 Elektrische Industrie‑ und Laboratoriumsöfen, einschliesslich Einrichtungen zum Warmbehandeln von Stoffen, mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung; Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen Schweissen, Löten oder Schneiden: A. Öfen, einschliesslich Einrichtungen zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung: II. andere 14 B. Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen Schweissen, Löten oder Schneiden von Stoffen aller Art 15 85.12 Elektrische Warmwasserbereiter, Badeöfen und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raumbeheizen und zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellenapparate, Brennscheren und Brennscherenwärmer); elektrische Bügeleisen; Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Tarifnummer 85.24: C. Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellenapparate, Brennscheren und Brennscherenwärmer) 19 85.15 Sende‑ und Empfangsgeräte für den Funksprech‑ oder Funktelegraphieverkehr; Sende‑ und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen, einschliesslich der mit Tonaufnahme‑ und Tonwiedergabegeräten kombinierten Empfänger und der Fernsehkameras; Geräte für Funknavigation, Funkmessung oder Funkfernsteuerung: A. Sende‑ und Empfangsgeräte für den Funkspruch‑ oder Funktelegraphieverkehr; Sende‑ und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen, einschliesslich der mit Tonaufnahme‑ und Tonwiedergabegeräten kombinierten Empfänger und der Fernsehkameras: I. Sendegeräte 15 85.18 Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren 17 85.19 Elektrische Geräte zum Schliessen, Öffnen, Verbinden oder Schützen von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Fassungen, Klemmen, Abzweigdosen und Verbindungskästen); Fest‑ und Stellwiderstände (einschliesslich) Spannungsteiler, ausgenommen Heizwiderstände); selbsttätige Spannungsregler mit veränderlichem Ohmschem oder induktivem Widerstand, Schwingkontakt oder Stellmotor; Schalt‑ und Verteilungstafeln und ‑schränke: A. Geräte zum Schliessen, Öffnen, Verbinden oder Schützen von elektrischen Stromkreisen: I. Steuergeräte 14 II. andere 14 B. Fest‑ und Stellwiderstände (einschliesslich Spannungsteiler, ausgenommen Heizwiderstände) 16 85.24 Waren aus Kohle oder Graphit, auch in Verbindung mit Metall, zu elektrischen oder elektrotechnischen Zwecken, z. B. Kohlebürsten für elektrische Maschinen, Kohle für Lampen, Primärelemente oder Mikrophone, Elektroden für elektrische Öfen, Schweissgeräte oder Elektrolyseanlagen: C. andere 12 85.25 Isolatoren aus Stoffen aller Art: ex B. aus anderen Stoffen: – Isolatoren aus Kunststoff, mit einem Werte von mehr als 2,5 R.E. für 1 kg 19 85.26 Isolierteile ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Tarifhummer 85.25: ex C. aus Kunststoffen: – im Werte von mehr als 2,50 R.E. für 1 kg 19 87.01 Zugmaschinen, auch mit Seilwinden: A. Einachsschlepper, mit Verbrennungsmotor als Fahrantrieb, mit einem Hubraum: I. von 1000 cm3 oder weniger 12 II. von mehr als 1000 cm3 18 87.06 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Tarifnummern 87.01, 87.02 oder 87.03 19 87.07 Kraftkarren (z. B. Lastkarren, Zugkarren und Stapler); Teile davon: C. Teile 20 90.02 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen optische Elemente aus Glas, optisch nicht bearbeitet) 17 90.08 Kinematographische Apparate (Bildaufnahme‑ und Tonaufnahmeapparate, auch kombiniert, Vorführapparate mit oder ohne Tonwiedergabe): ex A. Bildaufnahmeapparate und Tonaufnahmeapparate, auch kombiniert: – Bildaufnahmeapparate für Filme mit einer Breite von 16 mm oder weniger 16 90.12 Optische Mikroskope, auch für Mikrophotographie, Mikrokinematographie oder Mikroprojektion 18 90.14 Geodätische und topographische Instrumente und Geräte; Instrumente, Apparate und Geräte für Photogrammetrie und Hydrographie; nautische, aeronautische, meteorologische, hydrologische und geophysikalische Instrumente, Apparate und Geräte; Kompasse und Entfernungsmesser 17 90.16 Zeichen‑, Anreiss‑ und Recheninstrumente und ‑geräte (z. B. Pantographen, Reisszeuge, Rechenschieber, Rechenscheiben); Maschinen, Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Prüfen oder Kontrollieren, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen (z. B. Auswuchtmaschinen, Planimeter, Mikrometer, Lehren, Eichmasse, Metermasse); Profilprojektoren: B. Maschinen, Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Prüfen oder Kontrollieren; Profilprojektoren 15 90.17 Medizinische, chirurgische, zahn‑ und tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschliesslich elektromedizinische Apparate und Geräte sowie Apparate und Instrumente für die Ophthalmologie 16 90.19 Orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen (einschliesslich medizinisch‑chirurgische Gürtel); Zahnprothesen, künstliche Menschenaugen und andere Prothesen; Schwerhörigengeräte; Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen (z. B. Schienen): A. Prothesen: I. Zahnprothesen: b) andere 18 90.20 Röntgenapparate und ‑geräte und Apparate und Geräte, die die Strahlung radioaktiver Stoffe verwerten (auch für Schirmbildphotographie), einschliesslich Röhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schalttische und Durchleuchtungsschirme, für diese Apparate und Geräte; Untersuchungs‑ und Behandlungstische, ‑sessel und dergleichen, für die vorstehend genannten Apparate und Geräte 15 90.22 Maschinen, Apparate und Geräte für mechanische Prüfungen (z. B. für Prüfung der Widerstandsfähigkeit, Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität) von Materialien (z. B. von Metallen; Holz, Textilien, Papier, Kunststoffen) 15 90.26 Gas‑, Flüssigkeits‑ und Elektrizitätszähler, für Verbrauch oder Produktion, einschliesslich Prüf‑ oder Eichzähler 15 90.27 Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler), Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser (auch magnetische), ausgenommen Geschwindigkeitsmesser der Tarifnummer 90.14; Stroboskope: A. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter und andere Zähler 16 90.28 Elektrische oder elektronische Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Prüfen, Kontrollieren, Regeln oder zum Analysieren: A. im Sinne der Vorschrift 6 a zu Kapitel 90 16 ex 90.29 Teile und Zubehör, ihrer Beschaffenheit nach ausschliesslich oder hauptsächlich für Instrumente, Apparate oder Geräte der Tarifnummern 90.23, 90.24, 90.26, 90.27 oder 90.28 bestimmt, auch wenn sie für mehrere dieser Instrumente, Apparate oder Geräte verwendet werden können: – von Elektrizitätszählern 16 – von Apparaten und Instrumenten der Nummer 90.27 16 – Elektrophoreseapparate 16 – elektrische und elektronische Gleichmässigkeitsprüfer für Spinnstoffe und Spinnstoffwaren 16 – Fernregistriereinrichtungen 16 91.01 Taschenuhren, Armbanduhren und ähnliche Uhren (einschliesslich Stoppuhren vom gleichen Typ) 13 mindestens 0,50 R.E. und höchstens 1,50 R.E. für 1 Stück 91.02 Uhren und Kleinuhrwerk (ausgenommen Uhren der Tarifnummern 9 1.01 und 91.03): B. andere 13 91.04 Andere Uhren: B. andere 13 91.09 Gehäuse für Uhren der Tarifnummer 91.01 und Teile davon, einschliesslich Rohlinge dieser Waren 9 91.11 Andere Uhrenteile: A. Uhrensteine (Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder rekonstituierte Steine oder Nachahmungen von Edelsteinen oder Schmucksteinen), weder gefasst noch montiert. 8 B. Uhrfedern, einschliesslich Spiralfedern 12 E. Rohwerke für Kleinuhr‑Werke 11 F. andere 11 ex 92.08 Musikinstrumente, in anderen Tarifhummern des Kapitels 92 nicht erfasst (z. B. Orchestrien, Drehorgeln, Spieldosen, singende mechanische Vögel, singende Sägen); Lockpfeifen aller Art; Mundblasinstrumente zu Ruf‑ und Signalzwecken (z. B. Signalhörner, Signalpfeifen): – Spieldosen 12 ex 92.10 Teile und Zubehör für Musikinstrumente (ausgenommen Musiksaiten), einschliesslich gelochte Pappen und Papiere für mechanische Musikinstrumente und einschliesslich Musikwerke für Spieldosen; Metronome; Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art: – Musikwerke für Spieldosen 8 98.02 Reissverschlüsse; Teile davon (z. B. Schieber): A. Reissverschlüsse mit Zähnen aus unedlen Metallen und Teile von Reissverschlüssen aus unedlen Metallen 16 98.03 Federhalter, Füllhalter, Kugelschreiber, Füllstifte; Bleistifthalter und dergleichen; Teile davon und Zubehör (z. B. Bleistiftschützer, Clipse), ausgenommen Waren der Tarifhummern 98.04 oder 98.05: B. andere Federhalter; Füllstifte; Bleistifthalter und dergleichen 19 Anmerkung Das Zeichen *), welches für gewisse Positionen in der Kolonne «Gebundener Ansatz des gemeinsamen Zolltarifs» aufgeführt ist, bedeutet, dass die Bindung für Importe der betreffenden Waren nach Italien nicht anwendbar ist. (a) Die Zulassung zu diesem Unterabsatz unterliegt den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen. (b) Die Abfertigung zum Kontingentszollsatz setzt voraus, dass die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: – Stiere: Vorlage eines Abstammungszeugnisses; – Rinder und Kühe: Vorlage eines Abstammungszeugnisses oder eines Zeugnisses über die Rassenreinheit, ausgestellt durch die Herdebuchstelle der schweizerischen Rassen. c) Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft behält sich das Recht vor, zusätzlich zum gebundenen Ansatz einen Zollzuschlag auf dem Zucker zu erheben, der mit der Importbelastung des in diesen Waren enthaltenen Zuckers (berechnet in Saccharose) übereinstimmt. d) Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft behält sich das Recht vor, zusätzlich zum gebundenen Ansatz einen Zollzuschlag auf dem Mehl zu erheben, der mit der Importbelastung des in diesen Waren enthaltenen Mehls übereinstimmt. (a) Dieser Zollsatz ist bis zum 2. März 1966 auf 7 % herabgesetzt. (b) Dieser Zollsatz ist bis zum 2. März 1966 auf 5 % herabgesetzt. * Siehe Anmerkung am Schluss dieser Liste.

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