Propose a change

Verordnung über Zollvorrechte der diplomatischen Missionen in Bern und der konsularischen Posten in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10 Verfahren bei Sendungen

1 Die Abgabenfreiheit ist bei der Zollstelle Bern zu beantragen. Das Vorgehen richtet sich nach Artikel 7 Absatz 4. 2 Nachsendungen sind bei der Einfuhr der ersten Sendung mit einem besonderen und detaillierten Verzeichnis (Reserveliste) anzumelden. Sie sind innert Jahresfrist nach dem Postenantritt des Berechtigten einzuführen. Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabakwaren sind von der Reserveliste ausgeschlossen. 3 Das Recht auf Beschau nach Artikel 36 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 bleibt vorbehalten. Will die Zollstelle die Sendung beschauen und wünscht der Empfänger, dass dies an seinem Domizil geschieht, so hat er die hiefür vorgesehene Gebühr zu entrichten. Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469). Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469).

Your change, as a redline

Art. 10 Verfahren bei Sendungen

1 Die Abgabenfreiheit ist bei der Zollstelle Bern zu beantragen. Das Vorgehen richtet sich nach Artikel 7 Absatz 4. 2 Nachsendungen sind bei der Einfuhr der ersten Sendung mit einem besonderen und detaillierten Verzeichnis (Reserveliste) anzumelden. Sie sind innert Jahresfrist nach dem Postenantritt des Berechtigten einzuführen. Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabakwaren sind von der Reserveliste ausgeschlossen. 3 Das Recht auf Beschau nach Artikel 36 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 bleibt vorbehalten. Will die Zollstelle die Sendung beschauen und wünscht der Empfänger, dass dies an seinem Domizil geschieht, so hat er die hiefür vorgesehene Gebühr zu entrichten. Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469). Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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