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Verordnung über Zollvorrechte der diplomatischen Missionen in Bern und der konsularischen Posten in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 24 Motorfahrzeuge für diplomatische Vertreter und für Berufskonsularbeamte

1 Die in den Artikeln 6 und 17 genannten Personen sind berechtigt, alle drei Jahre ein Personenauto und ein Motorboot für ihren persönlichen Gebrauch abgabenfrei einzuführen oder zu kaufen. Sie sind ebenfalls berechtigt, ein für den persönlichen Gebrauch bestimmtes Flugzeug abgabenfrei einzuführen. 2 Personenwagen und Motorboote dürfen während dreier Jahre, Flugzeuge während unbeschränkter Dauer nicht verkauft werden. 3 Die Einfuhrveranlagung, die Abtretung nach Artikel 27 oder die endgültige Wiederausfuhr eines abgabenfrei zugelassenen Motorfahrzeugs geben unverzüglich Anspruch, ein neues Fahrzeug abgabenfrei einzuführen oder zu kaufen. 4 Personenautomobile, Motorboote und Flugzeuge, die der Gesuchsteller vor seinem Postenantritt während mindestens sechs Monaten im Ausland benutzt hat, werden gestützt auf Artikel 14 der Zollverordnung vom 1. November 2006 abgabenfrei zugelassen. Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469). SR 631.01 Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469).

Your change, as a redline

Art. 24 Motorfahrzeuge für diplomatische Vertreter und für Berufskonsularbeamte

1 Die in den Artikeln 6 und 17 genannten Personen sind berechtigt, alle drei Jahre ein Personenauto und ein Motorboot für ihren persönlichen Gebrauch abgabenfrei einzuführen oder zu kaufen. Sie sind ebenfalls berechtigt, ein für den persönlichen Gebrauch bestimmtes Flugzeug abgabenfrei einzuführen. 2 Personenwagen und Motorboote dürfen während dreier Jahre, Flugzeuge während unbeschränkter Dauer nicht verkauft werden. 3 Die Einfuhrveranlagung, die Abtretung nach Artikel 27 oder die endgültige Wiederausfuhr eines abgabenfrei zugelassenen Motorfahrzeugs geben unverzüglich Anspruch, ein neues Fahrzeug abgabenfrei einzuführen oder zu kaufen. 4 Personenautomobile, Motorboote und Flugzeuge, die der Gesuchsteller vor seinem Postenantritt während mindestens sechs Monaten im Ausland benutzt hat, werden gestützt auf Artikel 14 der Zollverordnung vom 1. November 2006 abgabenfrei zugelassen. Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469). SR 631.01 Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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