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Verordnung über Zollvorrechte der diplomatischen Missionen in Bern und der konsularischen Posten in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 25 Motorfahrzeuge für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Missionen sowie für Konsularangestellte

1 Die in den Artikeln 9 und 20 genannten Personen sind berechtigt, bei ihrer Ersteinrichtung in der Schweiz ein Personenautomobil und ein Motorboot für ihren persönlichen Gebrauch abgabenfrei einzuführen oder zu kaufen. 2 Die Erleichterungen können nur einmal beansprucht werden, und die Einfuhr oder der Kauf muss innert eines Jahres nach dem Postenantritt erfolgen. 3 Die Fahrzeuge dürfen während dreier Jahre nicht verkauft werden. 4 Personenautomobile, Motorboote und Flugzeuge, die der Gesuchsteller vor seinem Postenantritt während mindestens sechs Monaten im Ausland benutzt hat, werden gestützt auf Artikel 14 der Zollverordnung 1. November 2006 abgabenfrei zugelassen. SR 631.01 Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469).

Your change, as a redline

Art. 25 Motorfahrzeuge für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Missionen sowie für Konsularangestellte

1 Die in den Artikeln 9 und 20 genannten Personen sind berechtigt, bei ihrer Ersteinrichtung in der Schweiz ein Personenautomobil und ein Motorboot für ihren persönlichen Gebrauch abgabenfrei einzuführen oder zu kaufen. 2 Die Erleichterungen können nur einmal beansprucht werden, und die Einfuhr oder der Kauf muss innert eines Jahres nach dem Postenantritt erfolgen. 3 Die Fahrzeuge dürfen während dreier Jahre nicht verkauft werden. 4 Personenautomobile, Motorboote und Flugzeuge, die der Gesuchsteller vor seinem Postenantritt während mindestens sechs Monaten im Ausland benutzt hat, werden gestützt auf Artikel 14 der Zollverordnung 1. November 2006 abgabenfrei zugelassen. SR 631.01 Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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