Propose a change

Verordnung über Zollvorrechte der diplomatischen Missionen in Bern und der konsularischen Posten in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 31 Verfahren für den Bezug abgabenfreien Treibstoffs

1 Jeder Berechtigte, der abgabenfreien Treibstoff zu tanken wünscht, muss Inhaber eines Treibstoffausweises sein, der auf Antrag hin von der Zollstelle Bern erteilt wird. 2 Dieser Ausweis kann nur denjenigen Berechtigten abgegeben werden, die sich auf einem von der Zollstelle Bern zugestellten besonderen Formular verpflichten, den abgabenfrei getankten Treibstoff nur für das darin aufgeführte Motorfahrzeug zu verwenden, und zwar: a. für den amtlichen Gebrauch der diplomatischen Mission oder des konsularischen Postens; b. für den ausschliesslichen Gebrauch des Berechtigten oder der zu seinem Haushalt gehörenden Familienmitglieder. 3 Der Treibstoff wird gegen Vorweisung des Treibstoffausweises von den durch die Oberzolldirektion bezeichneten Tankstellen abgegeben. 4 Der Treibstoffausweis ist unverzüglich der Zollstelle Bern zurückzugeben, wenn das fragliche Fahrzeug veräussert wird oder wenn der Inhaber des Ausweises das Recht auf Abgabenfreiheit verliert. Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469).

Your change, as a redline

Art. 31 Verfahren für den Bezug abgabenfreien Treibstoffs

1 Jeder Berechtigte, der abgabenfreien Treibstoff zu tanken wünscht, muss Inhaber eines Treibstoffausweises sein, der auf Antrag hin von der Zollstelle Bern erteilt wird. 2 Dieser Ausweis kann nur denjenigen Berechtigten abgegeben werden, die sich auf einem von der Zollstelle Bern zugestellten besonderen Formular verpflichten, den abgabenfrei getankten Treibstoff nur für das darin aufgeführte Motorfahrzeug zu verwenden, und zwar: a. für den amtlichen Gebrauch der diplomatischen Mission oder des konsularischen Postens; b. für den ausschliesslichen Gebrauch des Berechtigten oder der zu seinem Haushalt gehörenden Familienmitglieder. 3 Der Treibstoff wird gegen Vorweisung des Treibstoffausweises von den durch die Oberzolldirektion bezeichneten Tankstellen abgegeben. 4 Der Treibstoffausweis ist unverzüglich der Zollstelle Bern zurückzugeben, wenn das fragliche Fahrzeug veräussert wird oder wenn der Inhaber des Ausweises das Recht auf Abgabenfreiheit verliert. Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. 13 der Zollverordnung vom 1. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Mai 2007 (AS 2007 1469).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it