Verordnung über die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung (V FfK)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11 Änderungen der Verhältnisse – Rückforderungen
1 Erziehungsberechtigte müssen jede Änderung der Erwerbstätigkeit, des Einkommens, des Haushaltes, des Betreuungsumfangs sowie die Beendigung des Betreuungsverhältnisses oder den Wegzug aus der Gemeinde innert zehn Tagen bei der zuständigen Abteilung melden. 2 Erfolgen die Meldungen der Erziehungsberechtigten zu spät, wird keine rückwirkende Zahlung geleistet. 3 Ergibt sich bei der Kontrolle eine Abweichung der Angaben, die der Berechnung der Subventionen zugrunde liegen, werden die gemeindlichen Beiträge rückwirkend auf den Zeitpunkt der eingetretenen Änderung neu festgesetzt. 4 Resultiert aus den rückwirkend neu festgesetzten Subventionen gegenüber den ausgerichteten Subventionen eine wesentliche Senkung des gemeindlichen Anteils, werden zu viel geleistete Subventionen zurückgefordert. 5 Die Kosten für entstandene Umtriebe können den Erziehungsberechtigten nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die minimale Umtriebsentschädigung beträgt CHF 100.00. 6 Rückforderungen von Kantonspauschalen führen nicht zu einer Neuberechnung der Subventionen.
Art. 11 Änderungen der Verhältnisse – Rückforderungen
1 Erziehungsberechtigte müssen jede Änderung der Erwerbstätigkeit, des Einkommens, des Haushaltes, des Betreuungsumfangs sowie die Beendigung des Betreuungsverhältnisses oder den Wegzug aus der Gemeinde innert zehn Tagen bei der zuständigen Abteilung melden. 2 Erfolgen die Meldungen der Erziehungsberechtigten zu spät, wird keine rückwirkende Zahlung geleistet. 3 Ergibt sich bei der Kontrolle eine Abweichung der Angaben, die der Berechnung der Subventionen zugrunde liegen, werden die gemeindlichen Beiträge rückwirkend auf den Zeitpunkt der eingetretenen Änderung neu festgesetzt. 4 Resultiert aus den rückwirkend neu festgesetzten Subventionen gegenüber den ausgerichteten Subventionen eine wesentliche Senkung des gemeindlichen Anteils, werden zu viel geleistete Subventionen zurückgefordert. 5 Die Kosten für entstandene Umtriebe können den Erziehungsberechtigten nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die minimale Umtriebsentschädigung beträgt CHF 100.00. 6 Rückforderungen von Kantonspauschalen führen nicht zu einer Neuberechnung der Subventionen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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