Verordnung über die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung (V FfK)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 17 Anforderungen an Betreuungsangebote
1 Betreuungsangebote, für welche Betreuungsgutscheine geleistet werden, haben die nachfolgenden Mindestanforderungen zu erfüllen. Sie a) verfügen über eine Betriebsbewilligung der Standortgemeinde; b) erfüllen die Vorgaben der Kinderbetreuungsgesetzgebung des Kantons Zug; c) erbringen die Betreuung in deutscher Sprache oder verfügen bei teilweiser fremdsprachiger Betreuung über ein entsprechendes Deutsch-Förderangebot; d) halten administrative Vorgaben für die Abwicklung von Betreuungsgutscheinen ein; e) geben statistische Angaben über die Betreuungsverhältnisse unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes ab; f) halten die orts-, branchen- und berufsüblichen Anstellungsbedingungen ein. 2 Zur Sicherung der Qualität kann die zuständige Abteilung bei Betreuungsangeboten, für welche Betreuungsgutscheine geleistet werden, unangekündigt Kontrollen durchführen. 3 Betreuungsgutscheine für ausserkantonale Betreuungsangebote richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die zuständige Abteilung bewilligt diese in begründeten Einzelfällen.
Art. 17 Anforderungen an Betreuungsangebote
1 Betreuungsangebote, für welche Betreuungsgutscheine geleistet werden, haben die nachfolgenden Mindestanforderungen zu erfüllen. Sie a) verfügen über eine Betriebsbewilligung der Standortgemeinde; b) erfüllen die Vorgaben der Kinderbetreuungsgesetzgebung des Kantons Zug; c) erbringen die Betreuung in deutscher Sprache oder verfügen bei teilweiser fremdsprachiger Betreuung über ein entsprechendes Deutsch-Förderangebot; d) halten administrative Vorgaben für die Abwicklung von Betreuungsgutscheinen ein; e) geben statistische Angaben über die Betreuungsverhältnisse unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes ab; f) halten die orts-, branchen- und berufsüblichen Anstellungsbedingungen ein. 2 Zur Sicherung der Qualität kann die zuständige Abteilung bei Betreuungsangeboten, für welche Betreuungsgutscheine geleistet werden, unangekündigt Kontrollen durchführen. 3 Betreuungsgutscheine für ausserkantonale Betreuungsangebote richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die zuständige Abteilung bewilligt diese in begründeten Einzelfällen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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