Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 73
Rückerstattungsmodalitäten 1 Die Leistungserbringer haben die Möglichkeit, den nach Artikel 72 Absatz 2 rückerstattungspflichtigen Betrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes zurückzubezahlen. 2 Für Wohnheime, die den rückzahlungspflichtigen Betrag nicht oder nur teilweise zurückzahlen, kann die Rückzahlung mit einer maximal fünfzigprozentigen Kürzung der in den Tarifen nach Artikel 39 Absatz 2 enthaltenen Infrastrukturpauschale erfolgen; die Kürzung erfolgt, bis der rückzahlungspflichtige Betrag vollständig getilgt ist. 3 Für Tages- und Werkstätten, die den rückzahlungspflichtigen Betrag nicht oder nur teilweise zurückzahlen, kürzt die zuständige Stelle der GSI die vorgesehene Abgeltung höchstens im Umfang von fünfzig Prozent der Infrastrukturpauschale, bis der rückzahlungspflichtige Betrag vollständig getilgt ist. 10 Schlussbestimmungen
Art. 73
Rückerstattungsmodalitäten 1 Die Leistungserbringer haben die Möglichkeit, den nach Artikel 72 Absatz 2 rückerstattungspflichtigen Betrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes zurückzubezahlen. 2 Für Wohnheime, die den rückzahlungspflichtigen Betrag nicht oder nur teilweise zurückzahlen, kann die Rückzahlung mit einer maximal fünfzigprozentigen Kürzung der in den Tarifen nach Artikel 39 Absatz 2 enthaltenen Infrastrukturpauschale erfolgen; die Kürzung erfolgt, bis der rückzahlungspflichtige Betrag vollständig getilgt ist. 3 Für Tages- und Werkstätten, die den rückzahlungspflichtigen Betrag nicht oder nur teilweise zurückzahlen, kürzt die zuständige Stelle der GSI die vorgesehene Abgeltung höchstens im Umfang von fünfzig Prozent der Infrastrukturpauschale, bis der rückzahlungspflichtige Betrag vollständig getilgt ist. 10 Schlussbestimmungen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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