Fünftes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
(1) Bei der Anwendung des § 8 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 56 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie des § 55b Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes bleibt die Zeit, die ein Beamter, Soldat oder Versorgungsempfänger vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung tätig war, bis zu sechs Jahren außer Betracht. (2) Auf die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Versorgungsempfänger findet § 56 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 55b Abs. 1 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes mit der Maßgabe Anwendung, daß ihnen zwölf vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge als Versorgung verbleiben. (3) Hat ein Beamter, Soldat oder Versorgungsempfänger vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bei seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung anstelle einer Versorgung einen Kapitalbetrag als Abfindung oder Zahlung aus einem Versorgungsfonds erhalten, finden Absatz 1 sowie § 56 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 55b Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes Anwendung. Der Lauf der in § 56 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 55b Abs. 3 Satz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes enthaltenen Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes.
(1) Bei der Anwendung des § 8 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 56 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie des § 55b Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes bleibt die Zeit, die ein Beamter, Soldat oder Versorgungsempfänger vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung tätig war, bis zu sechs Jahren außer Betracht. (2) Auf die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Versorgungsempfänger findet § 56 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 55b Abs. 1 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes mit der Maßgabe Anwendung, daß ihnen zwölf vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge als Versorgung verbleiben. (3) Hat ein Beamter, Soldat oder Versorgungsempfänger vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bei seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung anstelle einer Versorgung einen Kapitalbetrag als Abfindung oder Zahlung aus einem Versorgungsfonds erhalten, finden Absatz 1 sowie § 56 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 55b Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes Anwendung. Der Lauf der in § 56 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 55b Abs. 3 Satz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes enthaltenen Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.