Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13 Gewinne aus der Veräusserung von Vermögen

1. Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräusserung unbeweglichen Vermögens im Sinne des Artikels 6 bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden. 2. Gewinne aus der Veräusserung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer Betriebstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, einschliesslich derartiger Gewinne, die bei der Veräusserung einer solchen Betriebstätte (allein oder mit dem übrigen Unternehmen) erzielt werden, können im anderen Staat besteuert werden. 3. Gewinne, die ein in einem Vertragsstaat ansässiges Unternehmen aus der Veräusserung von Schiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr und von zum Betrieb solcher Schiffe und Luftfahrzeuge gehörendem beweglichem Vermögen bezieht, können nur in diesem Vertragsstaat besteuert werden. 4. Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräusserung von Aktien oder anderen Rechten an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen ausschliesslich oder überwiegend aus im anderen Vertragsstaat gelegenem unbeweglichem Vermögen im Sinne von Artikel 6 besteht, können in diesem anderen Staat besteuert werden. 5. Gewinne aus der Veräusserung von Aktien, die zu einer Beteiligung von mindestens 20 vom Hundert des Kapitals einer in einem Vertragsstaat ansässigen Gesellschaft, die nicht unter Absatz 4 fällt, gehören, können in diesem Staat besteuert werden, doch ist die in diesem Staat erhobene Steuer um 50 vom Hundert herabzusetzen. 6. Gewinne aus der Veräusserung des in den Absätzen 1, 2, 3, 4 und 5 nicht genannten Vermögens können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Veräusserer ansässig ist.

Your change, as a redline

Art. 13 Gewinne aus der Veräusserung von Vermögen

1. Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräusserung unbeweglichen Vermögens im Sinne des Artikels 6 bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden. 2. Gewinne aus der Veräusserung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer Betriebstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, einschliesslich derartiger Gewinne, die bei der Veräusserung einer solchen Betriebstätte (allein oder mit dem übrigen Unternehmen) erzielt werden, können im anderen Staat besteuert werden. 3. Gewinne, die ein in einem Vertragsstaat ansässiges Unternehmen aus der Veräusserung von Schiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr und von zum Betrieb solcher Schiffe und Luftfahrzeuge gehörendem beweglichem Vermögen bezieht, können nur in diesem Vertragsstaat besteuert werden. 4. Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräusserung von Aktien oder anderen Rechten an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen ausschliesslich oder überwiegend aus im anderen Vertragsstaat gelegenem unbeweglichem Vermögen im Sinne von Artikel 6 besteht, können in diesem anderen Staat besteuert werden. 5. Gewinne aus der Veräusserung von Aktien, die zu einer Beteiligung von mindestens 20 vom Hundert des Kapitals einer in einem Vertragsstaat ansässigen Gesellschaft, die nicht unter Absatz 4 fällt, gehören, können in diesem Staat besteuert werden, doch ist die in diesem Staat erhobene Steuer um 50 vom Hundert herabzusetzen. 6. Gewinne aus der Veräusserung des in den Absätzen 1, 2, 3, 4 und 5 nicht genannten Vermögens können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Veräusserer ansässig ist.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it