Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19 Studenten
1. Eine natürliche Person, die unmittelbar vor dem Aufenthalt in einem Vertragsstaat im anderen Vertragsstaat ansässig war und sich im erstgenannten Vertragsstaat ausschliesslich zu folgenden Zwecken aufhält: a) zum Studium an einer Universität oder an einer anderen anerkannten Ausbildungsstätte; oder b) zur Absolvierung eines Praktikums im Hinblick auf die Ausübung eines Berufes oder eines Handwerks; oder c) zum Studium oder zur Forschung, als Empfänger eines Stipendiums, eines Zuschusses oder einer Belohnung einer staatlichen, religiösen, gemeinnützigen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen oder pädagogischen Organisation; wird im erstgenannten Staat von der Besteuerung befreit in bezug auf:(i) Überweisungen aus dem Ausland für ihren Unterhalt, ihre Ausbildung, ihr Studium, ihre Forschung oder ihr Praktikum; (ii) das Stipendium, den Zuschuss oder die Belohnung. 2. Ein Student gemäss Absatz 1 kann während seiner Ausbildung oder seines Praktikums für Vergütungen für im erstgenannten Vertragsstaat geleistete persönliche Dienste die gleichen steuerlichen Befreiungen, Vergütungen und Abzüge in Anspruch nehmen, wie ein Ansässiger des Staates, in dem er sich aufhält.
Art. 19 Studenten
1. Eine natürliche Person, die unmittelbar vor dem Aufenthalt in einem Vertragsstaat im anderen Vertragsstaat ansässig war und sich im erstgenannten Vertragsstaat ausschliesslich zu folgenden Zwecken aufhält: a) zum Studium an einer Universität oder an einer anderen anerkannten Ausbildungsstätte; oder b) zur Absolvierung eines Praktikums im Hinblick auf die Ausübung eines Berufes oder eines Handwerks; oder c) zum Studium oder zur Forschung, als Empfänger eines Stipendiums, eines Zuschusses oder einer Belohnung einer staatlichen, religiösen, gemeinnützigen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen oder pädagogischen Organisation; wird im erstgenannten Staat von der Besteuerung befreit in bezug auf:(i) Überweisungen aus dem Ausland für ihren Unterhalt, ihre Ausbildung, ihr Studium, ihre Forschung oder ihr Praktikum; (ii) das Stipendium, den Zuschuss oder die Belohnung. 2. Ein Student gemäss Absatz 1 kann während seiner Ausbildung oder seines Praktikums für Vergütungen für im erstgenannten Vertragsstaat geleistete persönliche Dienste die gleichen steuerlichen Befreiungen, Vergütungen und Abzüge in Anspruch nehmen, wie ein Ansässiger des Staates, in dem er sich aufhält.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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