Propose a change

Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 5 Überleitung von Beamten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in den Ländern

(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 4 die Ämter folgender Beamter überzuleiten und die künftig wegfallenden Ämter in diesem Bereich zu bestimmen: 1. der Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die am Tage vor Inkrafttreten und am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt waren, deren Ämter nicht in den Landesbesoldungsordnungen aufgeführt sind und bei denen a) auf Grund dieses Gesetzes die Einstufung, Amtszulagen oder Amtsbezeichnungen geändert oder Amtszulagen eingeführt oder gestrichen werden, b) der künftige Wegfall auf Grund dieses Gesetzes erforderlich wird, 2. der Beamten, deren Ämter in den Rechtsverordnungen nach § 21 Abs. 1 und 2 und § 22 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes geregelt sind und die am Tage vor Inkrafttreten und am Tage des Inkrafttretens der Rechtsverordnung im Amt waren. (2) Die Ermächtigung kann auf den oder die zuständigen Minister übertragen werden.

Your change, as a redline

§ 5 Überleitung von Beamten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in den Ländern

(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 4 die Ämter folgender Beamter überzuleiten und die künftig wegfallenden Ämter in diesem Bereich zu bestimmen: 1. der Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die am Tage vor Inkrafttreten und am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt waren, deren Ämter nicht in den Landesbesoldungsordnungen aufgeführt sind und bei denen a) auf Grund dieses Gesetzes die Einstufung, Amtszulagen oder Amtsbezeichnungen geändert oder Amtszulagen eingeführt oder gestrichen werden, b) der künftige Wegfall auf Grund dieses Gesetzes erforderlich wird, 2. der Beamten, deren Ämter in den Rechtsverordnungen nach § 21 Abs. 1 und 2 und § 22 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes geregelt sind und die am Tage vor Inkrafttreten und am Tage des Inkrafttretens der Rechtsverordnung im Amt waren. (2) Die Ermächtigung kann auf den oder die zuständigen Minister übertragen werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds